Andreas Dieckmann
Datos Biográficos
| ID | 10692426 |
|---|---|
| NOMBRE | Andreas Dieckmann |
| NOMBRES | Andreas |
| APELLIDO | Dieckmann |
| FIRMA | DIECKMANN A |
| ORCID | 0000-0002-4976-1420 |
| VERIFICADO | No |
| TOTAL DE OBRAS | 7 |
| TOTAL DE CITAS | 0 |
| OBRAS COMO AUTOR | 6 |
| OBRAS COMO EDITOR | 1 |
| PRIMER AÑO DE PUBLICACIÓN | 2010 |
| AÑO MÁS RECIENTE DE PUBLICACIÓN | 2024 |
| ÍNDICE H | 0 |
Haftung eines Altgesellschafters bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt für Fondsbeteiligungen
Der personale Umfang einer Haftung für fehlerhafte Vermögensanlagenprospekte, die bis zum 31. 5. 2012 erstellt wurden, ist nun höchstrichterlich vereinheitlicht. Petra Buck-Heeb und Andreas Dieckmann begrüßen den Kompromiss der Zivilsenate, der als Ausgleich zwischen Anleger- und Marktfunktionsschutz gesehen werden kann.
Gesamthand und juristische Person
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Gesamthand und juristische Person
Joint Ownership and the Legal Person.
Gesamthand und Juristische Person
Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als »Gruppe« ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar al…
Der homo oeconomicus in der Rechtsanwendung
Die Ökonomische Analyse des Rechts fußt auf dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus , eines Menschen also, der stets seinen Eigennutz kalkuliert und rational danach handelt. Dieses Menschenbild gehört mittlerweile auch in Deutschland zum methodischen Kanon der Rechtswissenschaft. Entgegen ihrem universellen Anspruch wendet sich die Ökonomische Analyse des Rechts hauptsächlich an den Gesetzgeber, nicht aber an den Rechtsanwender. Der akademische…
Öffentlich-rechtliche Normen im Vertragsrecht
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Selbstregulierung im Privatrecht
Als Folge der Globalisierung sowie des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts setzen nicht mehr allein staatliche Stellen, sondern zunehmend Private auf nahezu allen Rechtsgebieten Verhaltensmaßstäbe. Gleichzeitig greift der Staat vermehrt auf private Bestimmungen zurück, bindet sie über Generalklauseln in die Rechtsordnung ein oder bedient sich der privaten Regelsetzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Regulierungsaufgaben. Die Notwendi…
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Selbstregulierung im Privatrecht
Als Folge der Globalisierung sowie des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts setzen nicht mehr allein staatliche Stellen, sondern zunehmend Private auf nahezu allen Rechtsgebieten Verhaltensmaßstäbe. Gleichzeitig greift der Staat vermehrt auf private Bestimmungen zurück, bindet sie über Generalklauseln in die Rechtsordnung ein oder bedient sich der privaten Regelsetzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Regulierungsaufgaben. Die Notwendi…
Öffentlich-rechtliche Normen im Vertragsrecht
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Der homo oeconomicus in der Rechtsanwendung
Die Ökonomische Analyse des Rechts fußt auf dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus , eines Menschen also, der stets seinen Eigennutz kalkuliert und rational danach handelt. Dieses Menschenbild gehört mittlerweile auch in Deutschland zum methodischen Kanon der Rechtswissenschaft. Entgegen ihrem universellen Anspruch wendet sich die Ökonomische Analyse des Rechts hauptsächlich an den Gesetzgeber, nicht aber an den Rechtsanwender. Der akademische…
Gesamthand und juristische Person
Joint Ownership and the Legal Person.
Gesamthand und Juristische Person
Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als »Gruppe« ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar al…
Gesamthand und juristische Person
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
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