Beate Gsell
Biographic Data
| ID | 10690732 |
|---|---|
| NAME | Beate Gsell |
| GIVEN NAMES | Beate |
| FAMILY NAME | Gsell |
| SIGNATURE | GSELL B |
| ORCID | 0000-0002-5863-6285 |
| VERIFIED | No |
| TOTAL WORKS | 27 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| AUTHOR COUNT | 22 |
| EDITOR COUNT | 5 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2003 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2026 |
| H-INDEX | 0 |
Ersetzungsbefugnis und Leistungsklage
Im Kontext der Leistungsklage wirft das gesetzlich nicht geregelte, jedoch weithin anerkannte Institut der Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa) prozessuale Fragen auf. Nachfolgend wird ausgehend vom materiellrechtlichen Verständnis als qualitative Verkürzung des Anspruchs insbesondere zu zeigen sein, dass mit einem Leistungsurteil grundsätzlich rechtskräftig über das (Nicht-)Bestehen einer Ersetzungsbefugnis entschieden wird. Dabei veranscha…
Die unverzichtbare Wissenschaft – The Indispensable Science
Wie das akademische und schöpferische Wirken Wolfgang Ernsts ist auch dieses Werk anlässlich seines 70. Geburtstags geprägt von der Mannigfaltigkeit der angewandten Methoden und bearbeiteten Themen. Dem Jubilar verbundene Autorinnen und Autoren aus unterschiedlichen Ländern widmen sich Fragen aus allen Epochen der europäischen Rechtsgeschichte und aus verschiedensten Rechtsgebieten und Rechtsordnungen. Ein Fokus liegt auf den Kerngebieten des Ziv…
Deutscher Juristentag
Das Politische im Privatrecht
383
Mieterschutz als Bestandsmieterschutz und Segmentierung der Mietmärkte in Alt- und Neumieten - Korrekturbedarf de lege lata und de lege ferenda
Der Mieterschutz des BGB ist primär als Schutz des Bestandsmieters konzipiert. Auf angespannten Wohnungsmärkten geht damit eine deutliche Segmentierung in Alt- und Neumietverträge mit unter Umständen stark divergierenden Miethöhen einher. Der Beitrag plädiert dafür, der gesetzlichen Konzeption de lege lata und insbesondere bei Zahlungsrückständen des Mieters im Wege der systematisch-teleologischen Auslegung der mietrechtlichen Vorschriften stärke…
Einleitung
Prozessfinanzierung in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer Regelungsinitiativen
Das am 13. Oktober 2023 in Kraft getretene Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz begrenzt die Drittfinanzierung von Verbandsklagen strikt dahin, dass Erfolgsprämien maximal 10% betragen dürfen, obwohl deutlich höhere Prämien üblich sind. Zudem wird eine weitgehende Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung angeordnet. Ein europäischer Richtlinienvorschlag zur Regelung der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch Dritte sieht darüber hinaus eine …
Privatrecht und Ungewissheit
Die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie als Chance für eine Bewältigung von Streu- und Massenschadensereignissen
Bei der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie sollten endlich zivilprozessuale Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Rechtsschutzdefizite bei Streu- und Massenschäden überwinden und deren praktikable Gesamterledigung erlauben. Das nachfolgend vorgestellte Modell konzipiert die Verbandsabhilfeklage auf Entschädigung als weitgehend mandatsfreie Klage mit erst spätem Opt-in der Verbraucher und anschließendem Vollzug des Abhilfeurteils durch ein…
Grenzen der deliktsrechtlichen Haftung der Herstellerin in den VW-Diesel-Fällen
In insgesamt fünf Urteilen hat der VI. Zivilsenat des BGH im Mai und im Juli 2020 letztinstanzlich über Klagen von Käufern abgasmanipulierter Kfz gegen die VW AG entschieden (die drei bedeutendsten sind abgedruckt in JZ 2020, 1164, 1173 und 1175, in diesem Heft). Danach besteht zwar ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 249 Abs. 1 BGB auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Dies soll jedoch nur für Fälle des Erwer…
Substanzverletzung und Herstellung
Damage to Goods and Production. Property Protection of Materials and the Product under Tort Law.
Grenzen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht zur Ersetzung unwirksamer Klauseln in Verbraucherverträgen
Der Beitrag behandelt das Schicksal des Gesamtvertrages in Konstellationen einer nach den Vorgaben der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln unzulässigen Vertragsklausel. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, inwieweit die jüngere EuGH-Rechtsprechung es notwendig macht, die Voraussetzungen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht nach § 306 Abs. 2 BGB sowie der Gesamtnichtigkeit gemäß § 306 Abs. 3 BGB richtlinienkonform zu beschrä…
Der 72. Deutsche Juristentag vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Verbrauchervertragsrecht und digitaler Binnenmarkt
Nachdem der Europäische Gesetzgeber das ambitionierte Projekt einer Verordnung für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht bis auf Weiteres von der Agenda gestrichen hat, liegen seit Dezember 2015 zwei Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zum Waren-Fernabsatz einerseits und zu Verträgen über digitale Inhalte andererseits vor. Sie zielen vor allem darauf, im b2c-Bereich die Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der versprochenen Waren u…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Zehn Jahre Schuldrechtsmodernisierung
Die Schuldrechtsmodernisierung von 2002 hat das historische BGB von 1900 weitreichend verändert. Vor allem das System der Leistungsstörungen wurde nach Vorarbeiten der in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts eingesetzten Schuldrechtskommission, aber auch aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG zum Verbrauchsgüterkauf grundlegend reformiert. Mit dem Abstand einer Dekade wird die Reform, deren Berechtigung, Reichweite und konkrete Au…
Zivilrechtsanwendung im Europäischen Mehrebenensystem
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Abteilung Zivilrecht - Verbraucherrealitäten und Verbraucherrecht im Wandel
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Zivilgerichtsbarkeit und Europäisches Justizsystem
In Zeiten zunehmender Europäisierung des Privatrechts wird die Kooperation zwischen dem EuGH und den Gerichten der Mitgliedstaaten im Zivilprozess immer wichtiger. Dies wirft die Frage auf, ob das durch die Römischen Verträge geschaffene Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV heute noch in allen Einzelheiten zeitgemäß ist. Als Mittel etwaiger Reformen kommen eine Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten der Parteien des Ausgangsrechtsst…
Nacherfüllungsort beim Kauf und Transportlast des Käufers
Der BGH (JZ 2011, 1015, in diesem Heft) bestimmt im Fall der Nacherfüllung infolge eines Sachmangels den Erfüllungsort eigenständig und abweichend vom ursprünglich gegebenen. Dem ist in der Sache sowohl grundsätzlich wie auch hinsichtlich der vorgenommenen Fallgruppenbildung zu widersprechen. Auch aufgrund seiner eigenen Prämissen hätte der BGH die Sache dem EuGH vorlegen müssen.
Vollharmonisierung im Privatrecht
Der Begriff der Vollharmonisierung steht für einen grundlegenden Wandel der europäischen Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes. Die bisherigen, überwiegend mindestharmonisierenden Richtlinien erlaubten den Mitgliedstaaten, mit ihren verbraucherschützenden Normen über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Der vorliegende Band befasst sich ausgehend von dem jüngsten Entwurf einer vollharmonisierenden Richtlinie über Verbrauche…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Vollharmonisiertes Verbraucherkreditrecht - Ein Vorbild für die weitere europäische Angleichung des Verbrauchervertragsrechts?
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Sachmangelbegriff und Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
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Die Beweislast für den Inhalt der vertraglichen Einigung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Substanzverletzung Und Herstellung
Beate Gsell behandelt einen der umstrittensten Problemkreise der Produzentenhaftung: den deliktsrechtlichen Schutz des Eigentums an Sachen, die Gegenstand des Produktionsprozesses sind. Zunächst werden die sogenannten 'Weiterfresserschäden' untersucht. Es handelt sich um Fälle, in denen eine fehlerhaft hergestellte Sache erworben wird, die sich anschließend infolge des Fehlers selbst beschädigt oder zerstört. Die Autorin zeigt, daß eine Eigentums…
Sachmangelbegriff und Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Vollharmonisierung im Privatrecht
Der Begriff der Vollharmonisierung steht für einen grundlegenden Wandel der europäischen Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes. Die bisherigen, überwiegend mindestharmonisierenden Richtlinien erlaubten den Mitgliedstaaten, mit ihren verbraucherschützenden Normen über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Der vorliegende Band befasst sich ausgehend von dem jüngsten Entwurf einer vollharmonisierenden Richtlinie über Verbrauche…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Vollharmonisiertes Verbraucherkreditrecht - Ein Vorbild für die weitere europäische Angleichung des Verbrauchervertragsrechts?
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Nacherfüllungsort beim Kauf und Transportlast des Käufers
Der BGH (JZ 2011, 1015, in diesem Heft) bestimmt im Fall der Nacherfüllung infolge eines Sachmangels den Erfüllungsort eigenständig und abweichend vom ursprünglich gegebenen. Dem ist in der Sache sowohl grundsätzlich wie auch hinsichtlich der vorgenommenen Fallgruppenbildung zu widersprechen. Auch aufgrund seiner eigenen Prämissen hätte der BGH die Sache dem EuGH vorlegen müssen.
Abteilung Zivilrecht - Verbraucherrealitäten und Verbraucherrecht im Wandel
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Zivilgerichtsbarkeit und Europäisches Justizsystem
In Zeiten zunehmender Europäisierung des Privatrechts wird die Kooperation zwischen dem EuGH und den Gerichten der Mitgliedstaaten im Zivilprozess immer wichtiger. Dies wirft die Frage auf, ob das durch die Römischen Verträge geschaffene Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV heute noch in allen Einzelheiten zeitgemäß ist. Als Mittel etwaiger Reformen kommen eine Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten der Parteien des Ausgangsrechtsst…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Zehn Jahre Schuldrechtsmodernisierung
Die Schuldrechtsmodernisierung von 2002 hat das historische BGB von 1900 weitreichend verändert. Vor allem das System der Leistungsstörungen wurde nach Vorarbeiten der in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts eingesetzten Schuldrechtskommission, aber auch aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG zum Verbrauchsgüterkauf grundlegend reformiert. Mit dem Abstand einer Dekade wird die Reform, deren Berechtigung, Reichweite und konkrete Au…
Zivilrechtsanwendung im Europäischen Mehrebenensystem
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Verbrauchervertragsrecht und digitaler Binnenmarkt
Nachdem der Europäische Gesetzgeber das ambitionierte Projekt einer Verordnung für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht bis auf Weiteres von der Agenda gestrichen hat, liegen seit Dezember 2015 zwei Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zum Waren-Fernabsatz einerseits und zu Verträgen über digitale Inhalte andererseits vor. Sie zielen vor allem darauf, im b2c-Bereich die Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der versprochenen Waren u…
Grenzen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht zur Ersetzung unwirksamer Klauseln in Verbraucherverträgen
Der Beitrag behandelt das Schicksal des Gesamtvertrages in Konstellationen einer nach den Vorgaben der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln unzulässigen Vertragsklausel. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, inwieweit die jüngere EuGH-Rechtsprechung es notwendig macht, die Voraussetzungen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht nach § 306 Abs. 2 BGB sowie der Gesamtnichtigkeit gemäß § 306 Abs. 3 BGB richtlinienkonform zu beschrä…
Der 72. Deutsche Juristentag vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Grenzen der deliktsrechtlichen Haftung der Herstellerin in den VW-Diesel-Fällen
In insgesamt fünf Urteilen hat der VI. Zivilsenat des BGH im Mai und im Juli 2020 letztinstanzlich über Klagen von Käufern abgasmanipulierter Kfz gegen die VW AG entschieden (die drei bedeutendsten sind abgedruckt in JZ 2020, 1164, 1173 und 1175, in diesem Heft). Danach besteht zwar ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 249 Abs. 1 BGB auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Dies soll jedoch nur für Fälle des Erwer…
Substanzverletzung und Herstellung
Damage to Goods and Production. Property Protection of Materials and the Product under Tort Law.
Die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie als Chance für eine Bewältigung von Streu- und Massenschadensereignissen
Bei der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie sollten endlich zivilprozessuale Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Rechtsschutzdefizite bei Streu- und Massenschäden überwinden und deren praktikable Gesamterledigung erlauben. Das nachfolgend vorgestellte Modell konzipiert die Verbandsabhilfeklage auf Entschädigung als weitgehend mandatsfreie Klage mit erst spätem Opt-in der Verbraucher und anschließendem Vollzug des Abhilfeurteils durch ein…
Einleitung
Prozessfinanzierung in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer Regelungsinitiativen
Das am 13. Oktober 2023 in Kraft getretene Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz begrenzt die Drittfinanzierung von Verbandsklagen strikt dahin, dass Erfolgsprämien maximal 10% betragen dürfen, obwohl deutlich höhere Prämien üblich sind. Zudem wird eine weitgehende Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung angeordnet. Ein europäischer Richtlinienvorschlag zur Regelung der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch Dritte sieht darüber hinaus eine …
Privatrecht und Ungewissheit
Mieterschutz als Bestandsmieterschutz und Segmentierung der Mietmärkte in Alt- und Neumieten - Korrekturbedarf de lege lata und de lege ferenda
Der Mieterschutz des BGB ist primär als Schutz des Bestandsmieters konzipiert. Auf angespannten Wohnungsmärkten geht damit eine deutliche Segmentierung in Alt- und Neumietverträge mit unter Umständen stark divergierenden Miethöhen einher. Der Beitrag plädiert dafür, der gesetzlichen Konzeption de lege lata und insbesondere bei Zahlungsrückständen des Mieters im Wege der systematisch-teleologischen Auslegung der mietrechtlichen Vorschriften stärke…
Deutscher Juristentag
Das Politische im Privatrecht
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Law and Political Science (15 works) · Political science (14 works) · Diverse Legal and Medical Studies (9 works) · European and International Contract Law (8 works) · Criminal Law and Policy (7 works) · Civil Law (6 works) · Digitalization, Law, and Regulation (5 works) · Law (5 works) · Computer Science (4 works) · Philosophy (4 works)