Ken Eckstein
Biographic Data
| ID | 10768632 |
|---|---|
| NAME | Ken Eckstein |
| GIVEN NAMES | Ken |
| FAMILY NAME | Eckstein |
| SIGNATURE | ECKSTEIN K |
| VERIFIED | No |
| TOTAL WORKS | 4 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| WORKS AS AUTHOR | 4 |
| WORKS AS EDITOR | 0 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2001 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2016 |
| H-INDEX | 0 |
Friedrich-Christian Schroeder zum 80. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Ermittlungen zu Lasten Dritter
Welche rechtsstaatlichen Grenzen sind den Ermittlungen im Strafverfahren gesetzt? Diese Frage ist in den letzten Jahren ins Zentrum der rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt. Ken Eckstein untersucht die Grenzen der Grundrechtseingriffe im Ermittlungsverfahren aus ungewohnter Perspektive: Müssen die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungen vorrangig gegen den Beschuldigten richten? Inwieweit dürfen sie auch in Grundre…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Besitz als Straftat
Kern jeder Straftat ist menschliches Verhalten - nur für sein Tun oder Unterlassen darf der Mensch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In dieser Lesart entspricht das "Handlungsdogma" ganz allgemeiner Ansicht. Dennoch stellen zahlreiche Straftatbestände den Besitz von Gegenständen unter Strafe, prima vista also einen bloßen Zustand. Prominente Beispiele sind der strafbare Besitz von Betäubungsmitteln und bestimmten kinderpornographis…
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Besitz als Straftat
Kern jeder Straftat ist menschliches Verhalten - nur für sein Tun oder Unterlassen darf der Mensch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In dieser Lesart entspricht das "Handlungsdogma" ganz allgemeiner Ansicht. Dennoch stellen zahlreiche Straftatbestände den Besitz von Gegenständen unter Strafe, prima vista also einen bloßen Zustand. Prominente Beispiele sind der strafbare Besitz von Betäubungsmitteln und bestimmten kinderpornographis…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Ermittlungen zu Lasten Dritter
Welche rechtsstaatlichen Grenzen sind den Ermittlungen im Strafverfahren gesetzt? Diese Frage ist in den letzten Jahren ins Zentrum der rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt. Ken Eckstein untersucht die Grenzen der Grundrechtseingriffe im Ermittlungsverfahren aus ungewohnter Perspektive: Müssen die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungen vorrangig gegen den Beschuldigten richten? Inwieweit dürfen sie auch in Grundre…
Friedrich-Christian Schroeder zum 80. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Criminal Law and Policy (3 works) · Criminal Law and Evidence (2 works) · Philosophy (2 works) · Physics (2 works) · Digitalization, Law, and Regulation (1 work) · Doctrine (1 work) · Fundamental rights (1 work) · German Literature and Culture Studies (1 work) · German Security and Defense Policies (1 work) · Humanities (1 work)