Edward Schramm
Biographic Data
| ID | 3826563 |
|---|---|
| NAME | Edward Schramm |
| GIVEN NAMES | Edward |
| FAMILY NAME | Schramm |
| SIGNATURE | SCHRAMM E |
| AFFILIATIONS | Friedrich Schiller University Jena |
| ORCID | 0000-0002-7757-653X |
| VERIFIED | No |
| TOTAL WORKS | 10 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| AUTHOR COUNT | 9 |
| EDITOR COUNT | 1 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2011 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2023 |
| H-INDEX | 0 |
Kindeswohl zwischen Verantwortung und Autonomie
Vom Kindeswohl ist meist dann die Rede, wenn es gefährdet scheint und Anlass für staatliche Eingriffe bietet. Doch setzt es eine positive Vorstellung des Kindeswohls voraus, um einen Maßstab für das zu vermeidende Negative zu bilden. Sein Verständnis unterliegt seit geraumer Zeit einem großen Wandel. Der Begriff schafft in seiner semantischen Offenheit Entscheidungsspielräume für Institutionen. Er ermöglicht die Autonomie des Kindes, gewährleiste…
Oh my god!
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Strafrecht Besonderer Teil I
Mord, Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen, um allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen, die es in Klausur, Hausarbeit und mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch "Strafrecht BT I" befasst sich intensiv mit diesen Fragest…
Heiner Alwart zum 70. Geburtstag
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Strafrecht Besonderer Teil I
Mord, Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen, um allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen, die es in Klausur, Hausarbeit und mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch "Strafrecht BT I" befasst sich intensiv mit diesen Fragest…
Challenges for Criminal Law in a Digitized World – the Solutions of German Criminal Legislation
The digitization of our world is causing a profound change in living conditions. The article discusses how German criminal law and criminal procedure law deals with the resulting challenges. In substantive criminal law, the technology required for digitization and the datas are protected against harmful manipulation by various german criminal offenses specifically related to computer software and hardware. The data change does not require that th…
Auf dem Weg zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Auf mehrere hundert Millionen Euro schätzt die Europäische Union den Umfang der finanziellen Schäden, die ihr jährlich durch Betrügereien, Korruption, manipulierte Ausschreibungsverfahren oder Untreuehandlungen entstehen. In Ermangelung einer eigenen Strafverfolgungskompetenz ist die EU für den strafrechtlichen Schutz ihrer finanziellen Interessen auf die Strafrechtspflege der Mitgliedsstaaten angewiesen. Bezüglich der Wahrnehmung von staatsanwal…
Kristian Kühl zum 70. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Ehe und Familie im Strafrecht
Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Edward Schramm zeigt, wie das Strafrecht dazu seinen Beitrag leistet, indem es einerseits den Verstoß gegen elementare eheliche und familiäre Verhaltensregeln unter Strafe stellt, andererseits Eheleute und Familienangehörige bei bestimmten Konflikten vor dem Zugriff der staatlichen Strafgewalt schützt. Nach einem verfassungsrechtlichen und strafrecht…
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Ehe und Familie im Strafrecht
Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Edward Schramm zeigt, wie das Strafrecht dazu seinen Beitrag leistet, indem es einerseits den Verstoß gegen elementare eheliche und familiäre Verhaltensregeln unter Strafe stellt, andererseits Eheleute und Familienangehörige bei bestimmten Konflikten vor dem Zugriff der staatlichen Strafgewalt schützt. Nach einem verfassungsrechtlichen und strafrecht…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Auf dem Weg zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Auf mehrere hundert Millionen Euro schätzt die Europäische Union den Umfang der finanziellen Schäden, die ihr jährlich durch Betrügereien, Korruption, manipulierte Ausschreibungsverfahren oder Untreuehandlungen entstehen. In Ermangelung einer eigenen Strafverfolgungskompetenz ist die EU für den strafrechtlichen Schutz ihrer finanziellen Interessen auf die Strafrechtspflege der Mitgliedsstaaten angewiesen. Bezüglich der Wahrnehmung von staatsanwal…
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»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
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The digitization of our world is causing a profound change in living conditions. The article discusses how German criminal law and criminal procedure law deals with the resulting challenges. In substantive criminal law, the technology required for digitization and the datas are protected against harmful manipulation by various german criminal offenses specifically related to computer software and hardware. The data change does not require that th…
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