Andreas Bergmann
Biographic Data
| ID | 5818103 |
|---|---|
| NAME | Andreas Bergmann |
| GIVEN NAMES | Andreas |
| FAMILY NAME | Bergmann |
| SIGNATURE | BERGMANN A |
| AFFILIATIONS | Zurich University of Applied Sciences, Switzerland |
| ORCID | 0000-0002-8776-231X |
| VERIFIED | Yes |
| TOTAL WORKS | 18 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| AUTHOR COUNT | 17 |
| EDITOR COUNT | 1 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2010 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2026 |
| H-INDEX | 0 |
Ulpian 2.5 – Das generische Maskulinum und die Gemeinsamkeit des Rechts
Geboren 1973; 2002 Promotion; 2003 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2009 Habilitation; 2010-11 Professor an der Universität Bayreuth; seit 2011 Professor an der Fern-Universtität Hagen, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
How pre-service teachers can be supported to increase their diagnostic skills in mathematics—design and evaluation of a learning platform for university teacher training
One key training objective of pre-service teachers is to develop their diagnostic skills in order to enable them to support their students adequately. This article describes the conception and evaluation of the digital learning platform FALEDIA. Researchers from different perspectives of mathematics education on the one hand and of computer science on the other report on design principles and concrete realizations which intend to support the need…
(Wenig) Verwandtschaft – Das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (2024) und das Gesetz über die Mitwirkung des Staatsanwalts in bürgerlichen Rechtssachen (19…
Animum locandi omittere - Die Aufgabe des Vermietungswillens
Nero 2.0 - Die große Entmietung Deutschlands
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Purgatio morae - Verzug und Verzugsbereinigung im (Wohnraum‐)Mietrecht
Das Verhältnis von Verzug und Verzugsbereinigung ist eine der großen ungeklärten Fragen des Privatrechts. Die Frage stellt sich mit aller Schärfe im Wohnraummietrecht. Mietrückstände geben dem Vermieter das Recht zur ordentlichen wie zur außerordentlichen Kündigung und damit zur Beendigung des Mietverhältnisses. Die soziale Dimension ist immens: Denn am Ende kann für den Mieter der Verlust seiner angestammten Wohnung, vielleicht sogar die Obdachl…
Ewiger Dank - Später Undank: Die zeitlichen Grenzen des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks
Trotz der Unentgeltlichkeit der Schenkung schuldet der Beschenkte dem Schenker Dankbarkeit. Der Widerruf wegen groben Undanks ist das »functional equivalent of termination for non-performance«. Der Schenker kann durch Wohltaten gezielt Verbindlichkeiten schaffen. Begünstigt wird dies durch die Asymmetrie der Schenkung: Die Leistung des Schenkers besteht typischerweise in der einmaligen Übertragung des Schenkungsgegenstandes. Die Dankesobliegenhei…
Die nichtberechtigte fiduziarische Belastung fremder Sachen
Das BGB anerkennt in weitem Umfang den gutgläubigen Pfandrechtserwerb. Gegenüber dem (gutgläubigen) Pfandgläubiger sind dem betroffenen Eigentümer die Hände gebunden. Umso dringender werden für ihn Ansprüche gegenüber dem nichtberechtigten Verpfänder. In § 816 Abs. 1 BGB perpetuiert das Gesetz sogar einen unmittelbar einschlägigen Ausgleichsanspruch. Auch Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 989, 990, 987 BGB) und Geschäftsanmaßung (§ 687 II BGB) komme…
Zur Souveränitätskonzeption des Europäischen Gerichtshofs: Die Autonomie des Unionsrechts und das Völkerrecht
Vor dem Hintergrund elementarer Herausforderungen der Europäischen Union entwickelt der Europäische Gerichtshof die Unionsrechtsordnung konsequent weiter. Während seine nach innen gerichtete Rechtsprechung entscheidend zur Konstitutionalisierung der Verträge beigetragen hat und judikativer Dialog und Einbindung der nationalen Gerichte das Wesen der Unionsrechtsordnung prägen, zeigt sich in der Abgrenzung von völkerrechtlichen Streitschlichtungsin…
Consolidation in the public sector: Methods and approaches in Organisation for Economic Co-operation and Development countries
Organisational changes of the public sector have led to increased decentralisation of public services. Only fully fledged financial accounting and reporting systems guarantee the consolidated information needed by executive and legislative bodies to fulfil their duties in financial management and the supervision of network entities. Consolidated financial statements may serve to increase accountability and transparency towards internal and extern…
Der Verfall des Eigentums: Ersitzung und Verjährung der Vindikation am Beispiel von Raubkunst und Entarteter Kunst (Der Fall Gurlitt)
Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Es kann sich mannigfach verflüchtigen, für den ursprünglichen Eigentümer verloren gehen. Wenn es nicht schon vorher zum Erwerb eines Dritten vom Nichtberechtigten gekommen ist (§§ 932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Dem nicht besitzenden Eigentümer rinnt sein Eigentum durch die Finger. Die Zeit kann akquisitiv wirken. Der Zerfall geschieht rückstandslos, wenn ein Dritter…
Die Rechtsfolgen des ungerechten Vertrages: Die Grundlegung einer Lehre der materiellen Vertragsgerechtigkeit
Allein der Wille der Parteien bringt noch keine Rechtsfolgen hervor. Der Vertrag bedarf der Anerkennung durch die Rechtsordnung. Der Gedanke der materiellen Vertragsgerechtigkeit bindet diese Anerkennung an die inhaltliche Richtigkeit des Vertrags. Freilich kann wegen der dem Vertragsmechanismus innewohnenden Unrichtigkeitsgewähr nicht jede inhaltliche Unausgeglichenheit zur Unwirksamkeit führen. Das Ende des Vertragsrechts wäre erreicht. Erst ei…
Der EuGH in der Kritik
Dass Gerichte kritisiert werden, ist nichts Neues, sondern Teil guter demokratischer Praxis. Gegenwärtig hat die Kritik an Entscheidungen des EuGH indes deutlich an Schärfe gewonnen. Die Konjunktur dieser Kritik ist ein Indiz - wofür ist freilich eine offene Frage. Manche sehen einen wild gewordenen EuGH, andere eine unterkomplexe rechtswissenschaftliche Reflexion. Deutlich ist immerhin, dass das eine nicht zum anderen passt. Daher ist es an der …
Der allgemeine materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch: Die Begründung eines allgemeinen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei außergerichtlicher Rechtsdurchsetzung
Die Theorie der Rechtsmängelhaftung - Rechtsverschaffungsprinzip, habere licere und Eviktionshaftung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Subordinationsverhältnis: Die Rechtsinstitute der negotiorum gestio in subordinationsrechtlicher Betrachtungsweise
Benevolent Intervention in Anothers Affairs as a Subordinate Relationship. The Legal Institutions of the .
Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Subordinationsverhältnis: Die Rechtsinstitute der negotiorum gestio in subordinationsrechtlicher Betrachtungsweise
Hinter der Überschrift negotiorum gestio (Geschäftsführung ohne Auftrag) verbergen sich drei Rechtsinstitute, die in ihrer Interessenstruktur unterschiedlicher kaum gedacht werden können. Diese strukturelle Dreiteilung des Geschäftsführungsrechts wurde trotz erster Ansätze bei den Glossatoren bisher nicht gesehen. Stattdessen erfolgte im Anschluss an Cujas und Donellus eine Fixierung auf den Begriff des fremden Geschäfts, der die bestehenden Inte…
Jus Privatum: Die GeschäFtsfüHrung Ohne Auftrag Als SubordinationsverhäLtnis
No prominent works on this page.
Die Theorie der Rechtsmängelhaftung - Rechtsverschaffungsprinzip, habere licere und Eviktionshaftung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Subordinationsverhältnis: Die Rechtsinstitute der negotiorum gestio in subordinationsrechtlicher Betrachtungsweise
Benevolent Intervention in Anothers Affairs as a Subordinate Relationship. The Legal Institutions of the .
Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Subordinationsverhältnis: Die Rechtsinstitute der negotiorum gestio in subordinationsrechtlicher Betrachtungsweise
Hinter der Überschrift negotiorum gestio (Geschäftsführung ohne Auftrag) verbergen sich drei Rechtsinstitute, die in ihrer Interessenstruktur unterschiedlicher kaum gedacht werden können. Diese strukturelle Dreiteilung des Geschäftsführungsrechts wurde trotz erster Ansätze bei den Glossatoren bisher nicht gesehen. Stattdessen erfolgte im Anschluss an Cujas und Donellus eine Fixierung auf den Begriff des fremden Geschäfts, der die bestehenden Inte…
Jus Privatum: Die GeschäFtsfüHrung Ohne Auftrag Als SubordinationsverhäLtnis
Der allgemeine materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch: Die Begründung eines allgemeinen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei außergerichtlicher Rechtsdurchsetzung
Der EuGH in der Kritik
Dass Gerichte kritisiert werden, ist nichts Neues, sondern Teil guter demokratischer Praxis. Gegenwärtig hat die Kritik an Entscheidungen des EuGH indes deutlich an Schärfe gewonnen. Die Konjunktur dieser Kritik ist ein Indiz - wofür ist freilich eine offene Frage. Manche sehen einen wild gewordenen EuGH, andere eine unterkomplexe rechtswissenschaftliche Reflexion. Deutlich ist immerhin, dass das eine nicht zum anderen passt. Daher ist es an der …
Die Rechtsfolgen des ungerechten Vertrages: Die Grundlegung einer Lehre der materiellen Vertragsgerechtigkeit
Allein der Wille der Parteien bringt noch keine Rechtsfolgen hervor. Der Vertrag bedarf der Anerkennung durch die Rechtsordnung. Der Gedanke der materiellen Vertragsgerechtigkeit bindet diese Anerkennung an die inhaltliche Richtigkeit des Vertrags. Freilich kann wegen der dem Vertragsmechanismus innewohnenden Unrichtigkeitsgewähr nicht jede inhaltliche Unausgeglichenheit zur Unwirksamkeit führen. Das Ende des Vertragsrechts wäre erreicht. Erst ei…
Der Verfall des Eigentums: Ersitzung und Verjährung der Vindikation am Beispiel von Raubkunst und Entarteter Kunst (Der Fall Gurlitt)
Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Es kann sich mannigfach verflüchtigen, für den ursprünglichen Eigentümer verloren gehen. Wenn es nicht schon vorher zum Erwerb eines Dritten vom Nichtberechtigten gekommen ist (§§ 932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Dem nicht besitzenden Eigentümer rinnt sein Eigentum durch die Finger. Die Zeit kann akquisitiv wirken. Der Zerfall geschieht rückstandslos, wenn ein Dritter…
Consolidation in the public sector: Methods and approaches in Organisation for Economic Co-operation and Development countries
Organisational changes of the public sector have led to increased decentralisation of public services. Only fully fledged financial accounting and reporting systems guarantee the consolidated information needed by executive and legislative bodies to fulfil their duties in financial management and the supervision of network entities. Consolidated financial statements may serve to increase accountability and transparency towards internal and extern…
Zur Souveränitätskonzeption des Europäischen Gerichtshofs: Die Autonomie des Unionsrechts und das Völkerrecht
Vor dem Hintergrund elementarer Herausforderungen der Europäischen Union entwickelt der Europäische Gerichtshof die Unionsrechtsordnung konsequent weiter. Während seine nach innen gerichtete Rechtsprechung entscheidend zur Konstitutionalisierung der Verträge beigetragen hat und judikativer Dialog und Einbindung der nationalen Gerichte das Wesen der Unionsrechtsordnung prägen, zeigt sich in der Abgrenzung von völkerrechtlichen Streitschlichtungsin…
Die nichtberechtigte fiduziarische Belastung fremder Sachen
Das BGB anerkennt in weitem Umfang den gutgläubigen Pfandrechtserwerb. Gegenüber dem (gutgläubigen) Pfandgläubiger sind dem betroffenen Eigentümer die Hände gebunden. Umso dringender werden für ihn Ansprüche gegenüber dem nichtberechtigten Verpfänder. In § 816 Abs. 1 BGB perpetuiert das Gesetz sogar einen unmittelbar einschlägigen Ausgleichsanspruch. Auch Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 989, 990, 987 BGB) und Geschäftsanmaßung (§ 687 II BGB) komme…
Ewiger Dank - Später Undank: Die zeitlichen Grenzen des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks
Trotz der Unentgeltlichkeit der Schenkung schuldet der Beschenkte dem Schenker Dankbarkeit. Der Widerruf wegen groben Undanks ist das »functional equivalent of termination for non-performance«. Der Schenker kann durch Wohltaten gezielt Verbindlichkeiten schaffen. Begünstigt wird dies durch die Asymmetrie der Schenkung: Die Leistung des Schenkers besteht typischerweise in der einmaligen Übertragung des Schenkungsgegenstandes. Die Dankesobliegenhei…
Purgatio morae - Verzug und Verzugsbereinigung im (Wohnraum‐)Mietrecht
Das Verhältnis von Verzug und Verzugsbereinigung ist eine der großen ungeklärten Fragen des Privatrechts. Die Frage stellt sich mit aller Schärfe im Wohnraummietrecht. Mietrückstände geben dem Vermieter das Recht zur ordentlichen wie zur außerordentlichen Kündigung und damit zur Beendigung des Mietverhältnisses. Die soziale Dimension ist immens: Denn am Ende kann für den Mieter der Verlust seiner angestammten Wohnung, vielleicht sogar die Obdachl…
Animum locandi omittere - Die Aufgabe des Vermietungswillens
Nero 2.0 - Die große Entmietung Deutschlands
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
How pre-service teachers can be supported to increase their diagnostic skills in mathematics—design and evaluation of a learning platform for university teacher training
One key training objective of pre-service teachers is to develop their diagnostic skills in order to enable them to support their students adequately. This article describes the conception and evaluation of the digital learning platform FALEDIA. Researchers from different perspectives of mathematics education on the one hand and of computer science on the other report on design principles and concrete realizations which intend to support the need…
(Wenig) Verwandtschaft – Das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (2024) und das Gesetz über die Mitwirkung des Staatsanwalts in bürgerlichen Rechtssachen (19…
Ulpian 2.5 – Das generische Maskulinum und die Gemeinsamkeit des Rechts
Geboren 1973; 2002 Promotion; 2003 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2009 Habilitation; 2010-11 Professor an der Universität Bayreuth; seit 2011 Professor an der Fern-Universtität Hagen, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
Political science (8 works) · Law and Political Science (7 works) · Civil Law (5 works) · Diverse Legal and Medical Studies (4 works) · Law (4 works) · Medical and Health Sciences Research (4 works) · History of Law (3 works) · History of Law (3 works) · Philosophy (3 works) · Computer Science (2 works)