Stephan Paetz
Biographic Data
| ID | 6525231 |
|---|---|
| NAME | Stephan Paetz |
| GIVEN NAMES | Stephan |
| FAMILY NAME | Paetz |
| SIGNATURE | PAETZ S |
| AFFILIATIONS | LVR-Klinik Köln |
| VERIFIED | No |
| TOTAL WORKS | 3 |
| TOTAL CITATIONS | 1 |
| WORKS AS AUTHOR | 3 |
| WORKS AS EDITOR | 0 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2012 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2020 |
| H-INDEX | 1 |
Bürokratie
Weber entwickelt den Begriff der Bürokratie im Zusammenhang mit seiner Soziologie der Herrschaft. Die legale Herrschaft (s. Kap. II.28) stütze sich typischerweise auf eine bürokratisch geordnete Verwaltung: »Der reinste Typus der legalen Herrschaft ist diejenige mittelst bureaukratischen Verwaltungsstabes« (WuG, 126).
Begriffe
Weder ›Arbeit‹ noch ›Beruf‹ sind soziologische Grundbegriffe bei Max Weber. Aber das Werk Max Webers hat der Arbeits- und Berufssoziologie in der Folgezeit wichtige Impulse verliehen, obgleich er nicht in die klassischen Fußstapfen tritt, in denen sich die Diskussion der beiden Begriffe bis dahin bewegt hatte: Weber fasst den Menschen weder anthropologisch als ›Arbeitswesen‹, also als ›homo laborans‹ auf, noch definiert er ihn philosophisch durch…
Bericht von der gemeinsamen Tagung der DGS-Sektionen Soziologische Theorie und Wirtschaftssoziologie „The Marketization of Society
Bericht von der gemeinsamen Tagung der DGS-Sektionen Soziologische Theorie und Wirtschaftssoziologie „The Marketization of Society
Begriffe
Weder ›Arbeit‹ noch ›Beruf‹ sind soziologische Grundbegriffe bei Max Weber. Aber das Werk Max Webers hat der Arbeits- und Berufssoziologie in der Folgezeit wichtige Impulse verliehen, obgleich er nicht in die klassischen Fußstapfen tritt, in denen sich die Diskussion der beiden Begriffe bis dahin bewegt hatte: Weber fasst den Menschen weder anthropologisch als ›Arbeitswesen‹, also als ›homo laborans‹ auf, noch definiert er ihn philosophisch durch…
Bürokratie
Weber entwickelt den Begriff der Bürokratie im Zusammenhang mit seiner Soziologie der Herrschaft. Die legale Herrschaft (s. Kap. II.28) stütze sich typischerweise auf eine bürokratisch geordnete Verwaltung: »Der reinste Typus der legalen Herrschaft ist diejenige mittelst bureaukratischen Verwaltungsstabes« (WuG, 126).
Humanities (3 works) · Philosophy (3 works) · German Social Sciences and History (2 works) · Political science (2 works) · Consumer behavior in food and health (1 work) · Economic and Social Issues (1 work) · German Security and Defense Policies (1 work) · Law (1 work) · Law (1 work) · Law and Political Science (1 work)