Christoph Grabenwarter
Biographic Data
| ID | 8615087 |
|---|---|
| NAME | Christoph Grabenwarter |
| GIVEN NAMES | Christoph |
| FAMILY NAME | Grabenwarter |
| SIGNATURE | GRABENWARTER C |
| AFFILIATIONS | Vienna University of Economics and Business |
| VERIFIED | No |
| TOTAL WORKS | 13 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| AUTHOR COUNT | 10 |
| EDITOR COUNT | 3 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2006 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2026 |
| H-INDEX | 0 |
Das deutsche Beamtenstreikverbot und die europäischen Menschenrechte
Die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Beamtenstreikverbots mit der EMRK war in der Folge zweier Urteile des EGMR zum Recht auf Tarifverhandlungen in der Türkei Gegenstand kontroverser Diskussionen. Nachdem das BVerfG im Jahr 2018 die Verfassungskonformität des Beamtenstreikverbots bestätigt hatte, gelangte der EGMR fünf Jahre später im Urteil Humpert u.a. gegen Deutschland zum Ergebnis, dass dieses auch im Einklang mit den Vorgaben des Art. 1…
Emrk/Gg: Konkordanzkommentar zum europäischen und deutschen Grundrechtsschutz (3. Aufl.)
Die 3. Auflage des EMRK/GG Konkordanzkommentars erörtert in bewährter Form die Wechselwirkungen zwischen deutschem und europäischem Grundrechtsschutz. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts werden die dogmatischen Grundfragen, die Einzelgewährleistungen und die Durchsetzungsmechanismen des europäischen und deutschen Grundrechtsschutzes einer vergleichenden Analyse un…
The Max Planck Handbooks in European Public Law: Volume III: Constitutional Adjudication: Institutions
This book continues the thick comparative approach that lies at the heart of the Max Planck Handbook series. It addresses one of the most significant phenomena of modern-day public law: constitutional adjudication. This book introduces, through individual country reports, the institutions and practices that make constitutional adjudication come to life across the Continent. Thus, each country report will explain the history, design, composition, …
Max Planck Handbooks in European Public Law: Volume III : Constitutional Adjudication
Die Herausbildung europäischer Verfassungsstandards in der Venedig-Kommission
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Karl Korinek
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Staat und Diversität: Agonaler Pluralismus für die liberale Demokratie
Seit den 1990er-Jahren wird zunehmend hörbar der Anspruch formuliert, dass Diversität gefördert und in den Strukturen von Staat und Gesellschaft verwirklicht werden sollte. Dieser Vielfaltsimperativ überrascht, weil die westliche Gesellschaft mit dem Pluralismus ein tragfähiges Leitbild hat. Diversität steht für ein gesellschaftstheoretisch ambitioniertes Konzept sozialer Ordnung. Der Begriff transportiert – und das macht ihn auch für die Rechtsw…
Staat und Strafrechtspflege: Braucht die Verfassungstheorie einen Begriff von Strafe?
Das Buch geht der Frage nach, ob es für eine Verfassungstheorie lohnenswert ist, sich mit dem Strafrecht zu befassen, dessen Existenz moderne Verfassungen voraussetzen, ohne Strafbegründungen zu setzen. Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen. Die Rechtfertigung von Strafe erweist sich daher als ein sozialphilosophisches und politisch-theoretisches Laboratorium. Der verfassungstheoretische Charme des Strafrechts liegt …
European Convention on Human Rights: Commentary
The European Convention on Human Rights (ECHR) entered into force on 3 September 1953 with binding effect on all Member States of the Council of Europe. It grants the people of Europe a number of fundamental rights and freedoms (right to life, prohibition of torture, prohibition of slavery and forced labour, right to liberty and security, right to a fair trial, no punishment without law, right to respect for private and family life, freedom of th…
Verfassungstheorie
Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und…
Wirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - am Beispiel des Falls M. gegen Deutschland
Das Urteil des EGMR zur nachträglichen Sicherungsverwahrung im deutschen Recht hat bereits Aktivitäten des Gesetzgebers ausgelöst. Der folgende Beitrag stellt anhand des Urteils exemplarisch dar, welche Konsequenzen sich aus der völkerrechtlichen Bindungswirkung von Urteilen des EGMR ergeben und auf welche - unter Umständen komplexe - Weise die unmittelbare Umsetzung im nationalen Recht erfolgen kann.
Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Josef Isensee und Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts. 3., vollst. neubearb. u. erw. Aufl.
Josef Isensee und Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts. 3., vollst. neubearb. u. erw. Aufl.
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Josef Isensee und Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts. 3., vollst. neubearb. u. erw. Aufl.
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Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungstheorie
Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und…
Wirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - am Beispiel des Falls M. gegen Deutschland
Das Urteil des EGMR zur nachträglichen Sicherungsverwahrung im deutschen Recht hat bereits Aktivitäten des Gesetzgebers ausgelöst. Der folgende Beitrag stellt anhand des Urteils exemplarisch dar, welche Konsequenzen sich aus der völkerrechtlichen Bindungswirkung von Urteilen des EGMR ergeben und auf welche - unter Umständen komplexe - Weise die unmittelbare Umsetzung im nationalen Recht erfolgen kann.
European Convention on Human Rights: Commentary
The European Convention on Human Rights (ECHR) entered into force on 3 September 1953 with binding effect on all Member States of the Council of Europe. It grants the people of Europe a number of fundamental rights and freedoms (right to life, prohibition of torture, prohibition of slavery and forced labour, right to liberty and security, right to a fair trial, no punishment without law, right to respect for private and family life, freedom of th…
Staat und Strafrechtspflege: Braucht die Verfassungstheorie einen Begriff von Strafe?
Das Buch geht der Frage nach, ob es für eine Verfassungstheorie lohnenswert ist, sich mit dem Strafrecht zu befassen, dessen Existenz moderne Verfassungen voraussetzen, ohne Strafbegründungen zu setzen. Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen. Die Rechtfertigung von Strafe erweist sich daher als ein sozialphilosophisches und politisch-theoretisches Laboratorium. Der verfassungstheoretische Charme des Strafrechts liegt …
Karl Korinek
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Staat und Diversität: Agonaler Pluralismus für die liberale Demokratie
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The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
The Max Planck Handbooks in European Public Law: Volume III: Constitutional Adjudication: Institutions
This book continues the thick comparative approach that lies at the heart of the Max Planck Handbook series. It addresses one of the most significant phenomena of modern-day public law: constitutional adjudication. This book introduces, through individual country reports, the institutions and practices that make constitutional adjudication come to life across the Continent. Thus, each country report will explain the history, design, composition, …
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Emrk/Gg: Konkordanzkommentar zum europäischen und deutschen Grundrechtsschutz (3. Aufl.)
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