Michael Hettinger
Biographic Data
| ID | 9173715 |
|---|---|
| NAME | Michael Hettinger |
| GIVEN NAMES | Michael |
| FAMILY NAME | Hettinger |
| SIGNATURE | HETTINGER M |
| VERIFIED | No |
| TOTAL WORKS | 11 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| WORKS AS AUTHOR | 10 |
| WORKS AS EDITOR | 1 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 1982 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2021 |
| H-INDEX | 0 |
Roger Kusch/Bernd Hecker
Roger Kusch/Bernd Hecker: Handbuch der Sterbehilfe (Mitarbeit: Martin Großmann). - Norderstedt/Zürich/Hamburg: Verein Sterbehilfe, 2. Auflage 2021. (Schriftenreihe des Vereins Sterbehilfe; Bd. 11.)
Strafrechtliche Beiträge zu Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
Seit dem Inkrafttreten des 6. StrRG am 1.4.1998 betrafen Änderungen und Erweiterungen des Strafrechts nahezu ausschließlich Einzelfragen. Zur Überprüfung dieser Neuerungen an den Grundlagen des Rechts sah man keinen Anlass. Dabei sind es doch gerade sie, die fundierte Antworten auf die Frage liefern, wie neuen Entwicklungen begegnet werden kann, die das Strafrecht betreffen, ohne die Grundlagen zu verlassen, auf die es gebaut ist. Notwendig hierf…
Wilfried Küper zum 80. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Die Absprache im Strafverfahren als rechtsstaatliches Problem
Demokratische Staatsrechtslehrer in der Weimarer Republik. Von der konstitutionellen Staatslehre zur Theorie des modernen demokratischen Verfassungsstaats
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Ernst-Walter Hanack zum 80. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Glückwunsch
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Schönke/Schröder
Schönke/Schröder: Strafgesetzbuch. Kommentar. 27., neu bearb. Aufl. von Theodor Lenckner, Albin Eser, Walter Stree u. a.
Urs Kindhäuser, Ulfrid Neumann und Hans-Ullrich Paeffgen (Hrsg.)
Urs Kindhäuser, Ulfrid Neumann und Hans-Ullrich Paeffgen (Hrsg.): Strafgesetzbuch. 2. Aufl.
Die "actio libera in causa"
Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen
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Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen
Die "actio libera in causa"
Schönke/Schröder
Schönke/Schröder: Strafgesetzbuch. Kommentar. 27., neu bearb. Aufl. von Theodor Lenckner, Albin Eser, Walter Stree u. a.
Urs Kindhäuser, Ulfrid Neumann und Hans-Ullrich Paeffgen (Hrsg.)
Urs Kindhäuser, Ulfrid Neumann und Hans-Ullrich Paeffgen (Hrsg.): Strafgesetzbuch. 2. Aufl.
Glückwunsch
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Ernst-Walter Hanack zum 80. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Die Absprache im Strafverfahren als rechtsstaatliches Problem
Demokratische Staatsrechtslehrer in der Weimarer Republik. Von der konstitutionellen Staatslehre zur Theorie des modernen demokratischen Verfassungsstaats
Strafrechtliche Beiträge zu Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
Seit dem Inkrafttreten des 6. StrRG am 1.4.1998 betrafen Änderungen und Erweiterungen des Strafrechts nahezu ausschließlich Einzelfragen. Zur Überprüfung dieser Neuerungen an den Grundlagen des Rechts sah man keinen Anlass. Dabei sind es doch gerade sie, die fundierte Antworten auf die Frage liefern, wie neuen Entwicklungen begegnet werden kann, die das Strafrecht betreffen, ohne die Grundlagen zu verlassen, auf die es gebaut ist. Notwendig hierf…
Wilfried Küper zum 80. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Roger Kusch/Bernd Hecker
Roger Kusch/Bernd Hecker: Handbuch der Sterbehilfe (Mitarbeit: Martin Großmann). - Norderstedt/Zürich/Hamburg: Verein Sterbehilfe, 2. Auflage 2021. (Schriftenreihe des Vereins Sterbehilfe; Bd. 11.)
Criminal Law and Policy (7 works) · Philosophy (7 works) · Political science (5 works) · Medical and Health Sciences Research (4 works) · Law and Political Science (3 works) · European Criminal Justice and Data Protection (2 works) · Public Administration and Political Analysis (2 works) · Art (1 work) · Code (set theory) (1 work) · Computer Science (1 work)