Günther Jakobs
Dados Biográficos
| ID | 899119 |
|---|---|
| NOME | Günther Jakobs |
| PRENOMES | Günther |
| SOBRENOME | Jakobs |
| ASSINATURA | JAKOBS G |
| AFILIAÇÕES | Universidade de Bonn, Alemanha |
| VERIFICADO | Não |
| TOTAL DE OBRAS | 14 |
| TOTAL DE CITAÇÕES | 2 |
| OBRAS COMO AUTOR | 13 |
| OBRAS COMO EDITOR | 1 |
| PRIMEIRO ANO DE PUBLICAÇÃO | 1983 |
| ANO MAIS RECENTE DE PUBLICAÇÃO | 2025 |
| ÍNDICE H | 1 |
Theorie der Beteiligung
Criminal imputation combines a criminal event with a person in accordance with social rules and not with those of nature. Thus this connection can also be made with someone who did not commit the crime personally but who through his behavior promoted the offence before it was committed.
Schuld und Prävention
Geboren 1937; Studium der Rechtswissenschaft in Köln, Kiel und Bonn; beide Staatsexamina in DÃ1⁄4sseldorf (1963, 1967); 1967 Promotion und 1971 Habilitation in Bonn; Professor in Bochum, Kiel, Regensburg und ab 1986 Bonn; dort Direktor des Rechtsphilosophischen Seminars; 2002 Emeritierung
Kritik des Vorsatzbegriffs
Vorsatz wird seit Feuerbach verbreitet mit einer bestimmten Gestalt der menschlichen Psyche gleichgesetzt, dies in der Annahme, ein Individuum lasse sich durch Einwirkung auf seine Psyche lenken, insbesondere abschrecken. Daneben steht die an Hegel und seine Schüler anknüpfende Deutung, Vorsatz sei die Eigenschaft einer »denkenden« Person, die durch ihr Arrangement der Welt einen Sinn schafft, der auch deliktisch ausfallen kann und dem sich wider…
Kritik des Vorsatzbegriffs
Vorsatz wird seit Feuerbach verbreitet mit einer bestimmten Gestalt der menschlichen Psyche gleichgesetzt, dies in der Annahme, ein Individuum lasse sich durch Einwirkung auf seine Psyche lenken, insbesondere abschrecken. Daneben steht die an Hegel und seine Schüler anknüpfende Deutung, Vorsatz sei die Eigenschaft einer "denkenden" Person, die durch ihr Arrangement der Welt einen Sinn schafft, der auch deliktisch ausfallen kann und dem sich wider…
Strafrechtswissenschaftliche Beiträge
Der vorliegende Band versammelt mehr als dreißig Aufsätze von Günther Jakobs. Er ist in drei Abschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt werden unter anderem die Bedingungen der Legitimität staatlicher Strafe untersucht, vorweg die Bedeutung der Strafe sowie ihr Zweck. Das übliche Verständnis des Strafrechts als Rechtsgüterschutzrecht wird zugunsten des Schutzes der Normgeltung zurückgewiesen. Die Beiträge im zweiten Abschnitt behandeln das Verhäl…
Lebendiges und Totes in der Verbrechenslehre Hans Welzels
Für die deutsche Strafrechtswissenschaft ist die enge Verbindung philosophischer und dogmatischer Gedanken kennzeichnend. Auch Hans Welzel (1904-1977) entwickelte seine finale Verbrechenslehre von philosophischen Überlegungen her. Gegen Naturalismus und Neukantianismus berief er sich auf die Philosophische Anthropologie und die Ontologie Nicolai Hartmanns, aber auch auf neuhegelianische Gedankengänge. Der wissenschaftliche Durchbruch gelang Welze…
Theorie der Beteiligung
Bei strafrechtsdogmatischen Untersuchungen zur Verletzung negativer Pflichten (Pflichten zur Begrenzung der eigenen Organisation) dominiert in der Regel das Paradigma des Täters, der ein Delikt eigenhändig verwirklicht. Für die strafrechtliche Zurechnung kommt es jedoch nicht darauf an, ob eine natürliche Verbindung mit dem Geschehen durch die eigene Hand besteht, sondern ob sich eine Zuständigkeit dafür begründen lässt, und es gibt auch Gründe, …
Rechtsgüterschutz? Zur Legitimation des Strafrechts
Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste ist eine Vereinigung der führenden Forscherinnen und Forscher des Landes. Sie wurde 1970 als Nachfolgeeinrichtung der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen gegründet. Die Akademie ist in drei wissenschaftliche Klassen für Geisteswissenschaften, für Naturwissenschaften und Medizin sowie für Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften und in eine Klasse de…
System der strafrechtlichen Zuordnung
Das Ziel dieser Schrift ist es, die strafrechtliche Zurechnung als die Bestimmung der deliktischen Bedeutung eines Verhaltens zu begreifen: Der Sinn des Verhaltens als eines Normwiderspruchs vermittelt zwischen dem Sinn der Norm und dem Sinn der Strafe. Norm, Normbruch und Strafe werden als kommunikative Sequenz dargestellt. Manche Teile des hier vorgetragenen Gedankengangs hat der Verfasser seit Jahren oder sogar Jahrzehnten in nicht wenigen Arb…
Terroristas como pessoas no direito
A punição de terroristas, em larga medida preliminar, ou os severos interrogatórios, não se adequam a um perfeito Estado de direito. Pertencem ao direito de exceção. Um Estado de direito que tudo abarque não poderia travar esta guerra, pois ele deveria tratar seus inimigos como pessoas e, conseqüentemente, não poderia tratá-las como fonte de perigo. Em Estados de direito que operam na prática de modo ótimo procede-se de outra maneira, e isso lhes…
Norm, Person, Gesellschaft
In dem kleinen Buch wird die Konstitution einer Person behandelt, und zwar »Person« als Institution einer normativ strukturierten Gesellschaft und nicht als Ergebnis der Entwicklung eines Individuums. Diese These wird von Anfang an noch schärfer formuliert als in den Vorauflagen, und wer dort die Anerkennung der Leistungen von Individuen (Diskurs, Konsens) oder von ihren Auszeichnungen (Menschenwürde) vermisst hat, wird nunmehr noch stärker enttä…
Die strafrechtliche Zurechnung von Tun und Unterlassen
Strafrecht, Allgemeiner Teil
Strafrecht, Allgemeiner Teil
Terroristas como pessoas no direito
A punição de terroristas, em larga medida preliminar, ou os severos interrogatórios, não se adequam a um perfeito Estado de direito. Pertencem ao direito de exceção. Um Estado de direito que tudo abarque não poderia travar esta guerra, pois ele deveria tratar seus inimigos como pessoas e, conseqüentemente, não poderia tratá-las como fonte de perigo. Em Estados de direito que operam na prática de modo ótimo procede-se de outra maneira, e isso lhes…
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In dem kleinen Buch wird die Konstitution einer Person behandelt, und zwar »Person« als Institution einer normativ strukturierten Gesellschaft und nicht als Ergebnis der Entwicklung eines Individuums. Diese These wird von Anfang an noch schärfer formuliert als in den Vorauflagen, und wer dort die Anerkennung der Leistungen von Individuen (Diskurs, Konsens) oder von ihren Auszeichnungen (Menschenwürde) vermisst hat, wird nunmehr noch stärker enttä…
Strafrecht, Allgemeiner Teil
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Die strafrechtliche Zurechnung von Tun und Unterlassen
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In dem kleinen Buch wird die Konstitution einer Person behandelt, und zwar »Person« als Institution einer normativ strukturierten Gesellschaft und nicht als Ergebnis der Entwicklung eines Individuums. Diese These wird von Anfang an noch schärfer formuliert als in den Vorauflagen, und wer dort die Anerkennung der Leistungen von Individuen (Diskurs, Konsens) oder von ihren Auszeichnungen (Menschenwürde) vermisst hat, wird nunmehr noch stärker enttä…
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System der strafrechtlichen Zuordnung
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Der vorliegende Band versammelt mehr als dreißig Aufsätze von Günther Jakobs. Er ist in drei Abschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt werden unter anderem die Bedingungen der Legitimität staatlicher Strafe untersucht, vorweg die Bedeutung der Strafe sowie ihr Zweck. Das übliche Verständnis des Strafrechts als Rechtsgüterschutzrecht wird zugunsten des Schutzes der Normgeltung zurückgewiesen. Die Beiträge im zweiten Abschnitt behandeln das Verhäl…
Kritik des Vorsatzbegriffs
Vorsatz wird seit Feuerbach verbreitet mit einer bestimmten Gestalt der menschlichen Psyche gleichgesetzt, dies in der Annahme, ein Individuum lasse sich durch Einwirkung auf seine Psyche lenken, insbesondere abschrecken. Daneben steht die an Hegel und seine Schüler anknüpfende Deutung, Vorsatz sei die Eigenschaft einer »denkenden« Person, die durch ihr Arrangement der Welt einen Sinn schafft, der auch deliktisch ausfallen kann und dem sich wider…
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