Les commissions de surendettement des ménages
De l’objectif de négociation à la prévention de la rechute
Bibliographic Data
| ID | 11977859 |
|---|---|
| Authors | Henri Fraisse (0000-0003-1839-0089, corresponding author), Anne Müller (0009-0004-9922-9098) |
| Year | 2011 |
| Volume | 443 |
| Issue | 1 |
| Pages | 3-27 |
| Publication date | 2011-01-01 |
| Open Access | Yes |
| Type | ARTICLE |
| Venue | Economie et Statistique / Economics and Statistics (JOURNAL) |
| Journal identifiers | ISSN: 0336-1454 • E-ISSN: 1777-5574 |
| Publisher | PERSEE Program (PUBLISHER) |
| DOI | 10.3406/estat.2011.9622 |
| OpenAlex | W2046681623 |
| Language | FR |
| References cited | 2 |
Mit dem so genannten Neiertz-Gesetz von 1990 wurden Überschuldungsausschüsse eingerichtet, die für die gemeinsamen Verfahren zur Umstrukturierung der Schulden von Privathaushalten zuständig sind, die bei der Tilgung auf Schwierigkeiten stoßen. Ziel war es ursprünglich, im Wege von Verhandlungen eine Vereinbarung zwischen den Privathaushalten und ihren Gläubigern zu treffen. Aufgrund der Zunahme der betroffenen Haushalte hat ihnen der Gesetzgeber anschließend - implizit oder nicht •den Auftrag erteilt, die Zahl der eingereichten Anträge oder ihre Neueinreichung zu verringern. Wir bewerten die Determinanten des zwischen 2007 und 2009 verfolgten Ansatzes : Unzulässigkeit des Antrags, Vereinbarung im Wege von Verhandlungen oder gerichtliche Lösungen Danach prüfen wir die Faktoren der erneuten Überschuldung der Privathaushalte im Jahr 2007. Geringe Einkünfte, laufende Aufwendungen und hohe Schulden sind den Verhandlungen abträglich. Hinzu kommen Koordinierungsprobleme : Die Vielzahl der Gläubiger und eine große Streuung der Schulden verringern die Möglichkeit einer Einigung. Die lokalen wirtschaftlichen Verhältnisse, das strenge Verhalten der Ausschüsse und die Identität der Gläubiger beeinflussen außerdem das Verfahren. Den Ausschüssen gelingt es aber, im Wege von Verhandlungen eine Vereinbarung für überschuldete Haushalte zu erzielen, die sich in den prekärsten Beschäftigungsverhältnissen befinden. Innerhalb von zwei Jahren wird im Schnitt jeder vierte überschuldete Privathaushalt, von dem eine teilweise Tilgung seiner Schulden verlangt wurde, rückfällig. Die anfängliche Situation, d. h. die Einreichung des Antrags, stellt den wichtigsten Faktor für die Rückfälligkeit dar. Die überschuldeten Haushalte, denen eine Stundung gewährt wurde, wären dreimal so viel rückfällig geworden, und diejenigen, deren Antrag für unzulässig erklärt wurde, etwas mehr als ein Zehntel, wenn man ihnen Tilgungspläne empfohlen hätte. So schließen die Überschuldungsausschüsse vom Verfahren Fälle aus, bei denen die Möglichkeit von Rückfällen gering gewesen wären. Dagegen behandeln sie Haushalte, die weniger Risiken in sich bergen, in Form von Streichung oder Stundung ihrer Schulden weniger streng
Humanities · Physics · Political science · Banking stability, regulation, efficiency · Housing, Finance, and Neoliberalism · Philosophy · Social Policies and Family
| Highly cited | No |
|---|