Gesellschaftslehre im Übergang zur Industriellen Gesellschaft
Bibliographic Data
| ID | 20067088 |
|---|---|
| Authors | Friedrich Jonas (Johannes Gutenberg University Mainz, corresponding author) |
| Year | 1980 |
| Pages | 244-334 |
| Publication date | 1980-01-01 |
| Open Access | No |
| Type | CHAPTER |
| Venue | Geschichte der Soziologie 1 (SOURCE_BOOK) |
| Publisher | VS Verlag für Sozialwissenschaften (PUBLISHER • DE) |
| DOI | 10.1007/978-3-322-86652-3_5 |
| OpenAlex | W132939586 |
| ISBN | 9783322866523 |
| Language | DE |
| References cited | 16 |
Das große Thema der im 18. Jahrhundert begründeten Soziologie war die Emanzipation. Die Einsicht, daß es gesellschaftliche Handlungs-zusammenhänge gibt, die sich selbst regulieren und daher nicht vom Staat oder von der Kirche reguliert werden müssen, begründet den Er-kenntnisgegenstand der Soziologie und legitimiert die Forderung, diese neu entdeckte bürgerliche Gesellschaft von den Fesseln der Vergangenheit zu befreien. Die innere Gesetzlichkeit menschlichen Handelns und der menschlichen Gesellschaft, das ist die Antwort, die das 18. Jahrhun-dert auf die Krisis des 17. Jahrhunderts gibt. Diese Antwort ist ebenso radikal neu wie der Ansatz der experimentellen Naturwissenschaften, die Natur als eine eigengesetzliche Sache aufzufassen. Hier wird die alte Vorstellung abgelöst, daß alle menschlichen Handlungszusammenhänge und zumal die Integration einer Hochkultur von oben geplant und ver-waltet werden müßten, eine Vorstellung, für die bis heute Platons das klassische Beispiel ist. Seit der Gründung des pharaonischen Großreiches, der ägyptischen Wasserbaubürokratie, war es immer selbst-verständlich gewesen, daß das Zusammenhandeln und Zusammenleben der Menschen einen Herrn voraussetzt, der diesem Handeln Gesetz und Ordnung gibt. Noch Hobbes hatte diese Vorstellung mit aller Schärfe vertreten, aber gegen ihn waren Montesquieu, Locke und andere auf-getreten und hatten die Vorstellung eines Geistes der Gesetze, einer ge-sellschaftlichen Eigengesetzlichkeit entwickelt, die über diese und ähn-liche Herrschaftsansprüche hinweggehe. Ebenso wie die Natur zu einer eigengesetzlichen Sache wird, werden jetzt auch die Handlungszusam-menhänge der Menschen als eigengesetzliche begriffen. Sie hängen nicht von dem Willen dieses oder jenes Herrschers ab, sie sind kein Material, über das nach Belieben verfügt werden kann; hier drückt sich vielmehr das Schwergewicht einer Sache aus, die sich gegenüber allen Bemühun-gen, sie zu verwalten und zu kontrollieren, immer wieder durchsetzt
Humanities · Economic and Social Issues · German Social Sciences and History · Philosophy · Weber, Simmel, Sociological Theory
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