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Die Täuferbewegung in der Zürcher Reformation

Ein Aspekt der Reformation Zwinglis

Bibliographic Data

ID20454149
AuthorsYasukazu Morita (corresponding author)
Year2010
Pages616-617
Publication date2010-01-01
Open AccessYes
TypeARTICLE
VenueZwingliana (JOURNAL)
Journal identifiersISSN: 0254-4407 • E-ISSN: 2296-469X
PublisherZwingliana (PUBLISHER)
DOI10.69871/qda41x02
OpenAlexW1917037366
LanguageDE

Der Zurcher Reformator Zwingli muste sich wahrend seines Kampfes um die Erneuerung der Kirche nicht nur mit den Anhangern der romischen Kirche, sondern auch mit den Taufern auseinandersetzen. Gemas der Lehre vom allgemeinen Priestertum der Glaubigen versuchte er anfangs sein Reformationswerk nach dem Gemeindeprinzip durchzufuhren. Aber mit fortschreitender Entfaltung der Reformation wurde das Gemeindeprinzip allmahlich erschuttert und misachtet. Das Ergebnis dieser Entwicklung war die Gleichsetzung von Obrigkeit (Rat) und Gemeinde (Kirche). Von Zwingli, der die soziologische Einheit des Zurchervolkes bewahren wollte, trennten sich die Radikalen, die Taufer, deren Ziel eine Gemeinde der bekennenden Glaubigen war. Entsprechend ihrem Verstandnis des Begriffs «ecclesia» versuchten sie die Eigenstandigkeit der Gemeinde zu verwirklichen. Infolgedessen standen sich zwei Gemeindebegriffe gegenuber. Dieser Gegensatz wirde besonders bei der Tauffrage offenbar, denn mit ihr wurde auch uber die Struktur der Gemeinde entschieden. Der Reformator hielt am Volkskirchentum mit der Kindertaufe fest. Demgegenuber wollten die Taufer eine staatsunabhangige Freiwilligkeitskirche errichten, deren hervorstechendstes Merkmal die Erwachsenentaufe war. Die Grundung einer Gemeinde von bekennenden Glaubigen durch die Erwachsenentaufe bildet den Ausgangspunkt der Tauferbewegung. Der Nachteil des tauferischen Gemeindeprinzips und der damit verbundenen Vielfalt der Entscheidungsbefugnisse bestand darin, das die Einheit der Reformation gefahrdet wurde. Als sich im Jahre 1525 die Tauferbewegung auf der Landschaft und besonders im Amt Gruningen ausbreitete, verscharfte die Zurcher Obrigkeit ihre Kontrolle uber die Untertanengebiete, um die Einheit der Reformationsbewegung zu erhalten. Dadurch, das die Obrigkeit ihre religiose Entscheidung den Gemeinden der Landschaft aufdrangte, zerfiel im wesentlichen das Gemeindeprinzip. Seither besteht die Eigentumlichkeit der Reformation Zwingiis in ihrem Staatskirchentum

Art · Humanities · Historical Legal Studies and Society · Historical, Literary, and Cultural Studies · Philosophy · Reformation and Early Modern Christianity

Highly citedNo

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