Resozialisierung, Suchtmittelfreiheit und Legalbewährung nach einer Unterbringung gem. § 64 StGB – Ein mehrdimensionaler und kontrollierter Vergleich der Entlassgruppen Bewährung und Erledigung wegen Aussichtslosigkeit
Bibliographic Data
| ID | 21361465 |
|---|---|
| Authors | Jan Querengässer (0000-0002-2292-1252, Bezirksklinikum Regensburg Institut für Qualitätsmanagement des Maßregelvollzugs in Bayern (IfQM) Universitätsstraße 84 Regensburg Germany), Adelheid Bezzel (0009-0004-7191-865X, Bezirksklinikum Regensburg Institut für Qualitätsmanagement des Maßregelvollzugs in Bayern (IfQM) Universitätsstraße 84 Regensburg Germany), Christian Schlögl (0000-0002-3165-4002, Bezirksklinikum Regensburg Institut für Qualitätsmanagement des Maßregelvollzugs in Bayern (IfQM) Universitätsstraße 84 Regensburg Germany) |
| Year | 2025 |
| Volume | 108 |
| Issue | 1 |
| Pages | 25-41 |
| Publication date | 2025-04-16 |
| Peer Reviewed | Yes |
| Open Access | Yes |
| Type | ARTICLE |
| Venue | Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (JOURNAL) |
| Journal identifiers | ISSN: 0026-9301 • E-ISSN: 2366-1968 |
| Publisher | Walter de Gruyter GmbH (PUBLISHER • DE) |
| DOI | 10.1515/mks-2024-0029 |
| OpenAlex | W4408503870 |
| Language | DE |
| References cited | 12 |
Das Maßregelrecht sieht einzig für eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB die Möglichkeit einer vorzeitigen Erledigung wegen Aussichtslosigkeit vor. Auf diese Weise werden gut 40 % aller Untergebrachten bundesweit entlassen, obwohl bekannt ist, dass diese Entlassform mit einem erhöhten Risiko erneuter Delinquenz verbunden ist. Jenseits dessen ist über die Wiedereingliederung dieser Gruppe in die Gesellschaft wenig bekannt, ebenfalls finden sich keine kontrollierten Studien, die die Lebensverläufe von Untergebrachten nach forensischer Suchtbehandlung in Abhängigkeit von der Entlassart multidimensional vergleichen. Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf eine 15-Jahres-Entlasskohorte einer bayerischen Maßregelvollzugsklinik und untersucht anhand verschiedener Indikatoren Resozialisierung, Suchtmittelkonsum und Legalbewährung von Untergebrachten, die entweder zur Bewährung direkt aus der Klinik oder nach einer Aussichtslosigkeitserledigung aus anschließender Strafhaft entlassen wurden. Mittels eines Fall-Kontrollabgleichs anhand der Matchingparameter Geschlecht, Hauptdelikt, Vordelinquenz, Lebensalter bei erster Straftat sowie Lebensalter bei Entlassung wurden 230 Paarungen erstellt und miteinander verglichen. Trotz des kontrollierten Ansatzes, der den Einfluss initialer Risikofaktoren minimiert, schneidet die Gruppe der nach einer Aussichtslosigkeitserledigung Entlassenen in fast allen erhobenen Maßen schlechter ab: mehr als die Hälfte begeht im einjährigen Katamnesezeitraum erneute Straftaten, fast 40 % gelten als Dauerkonsumenten und fast 60 % sind erwerbslos. Dennoch stellen schwere Rückfalldelikte in beiden Gruppen seltene Ereignisse dar. Es wird diskutiert, inwiefern auch ungünstigere Ausgangsbedingungen bei Haftentlassungen und eingeschränkte spezifisch forensische Nachsorgemöglichkeiten den Misserfolg der Reintegration dieser Gruppe beeinflussen könnten. Im Sinne einer Risikoanalyse sollten die potentiellen Effekte einer Aussichtslosigkeitserledigung in anstehende Entscheidungen über Therapieabbrüche in forensischer Suchtbehandlung mit einfließen. Es wäre jedoch verkürzt, aus den vorliegenden Befunden eine weitere Verschärfung der Eingangsvoraussetzungen für § 64 StGB abzuleiten. Der Fokus sollte darauf liegen, Behandlungsabbrüche zu vermeiden – und nicht Behandlungen an sich
Criminal Law and Policy · Healthcare Decision-Making and Restraints · Philosophy · Psychopathy, Forensic Psychiatry, Sexual Offending
| Citation velocity | historical |
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| Highly cited | No |