Straffreistellung aufgrund von Drittverhalten
Zurechnung und Freistellung durch Macht
Bibliographic Data
| ID | 24053754 |
|---|---|
| Authors | Arndt Sinn (corresponding author) |
| Year | 2007 |
| Pages | 419 |
| Publication date | 2007-01-01 |
| Open Access | No |
| Type | BOOK |
| Venue | Straffreistellung aufgrund von Drittverhalten (SOURCE_BOOK) |
| Publisher | Mohr Siebeck (PUBLISHER) |
| DOI | 10.1628/978-3-16-167707-6 |
| OpenAlex | W4415839052 |
| ISBN | 9783161677076, 9783161492068 |
| Open Library | OL46084450M |
| Language | DE |
In der gegenwärtigen Strafrechtsdogmatik ist es bisher wenig geklärt, wann und warum es normativ angezeigt ist, einen Täter deshalb zu entlasten, weil eine dritte Person in das verbotene Geschehen eingreift. Arndt Sinn bringt deshalb die Typen freistellenden Drittverhaltens in eine eigene Ordnung, um sie dann in Bezug zum Strafrechtssystem zu bewerten und auf ein neues Prinzip strafrechtlicher Zurechnung und Freistellung - Macht - zu gründen. Konkreter Untersuchungsgegenstand sind die Situationen, in denen eine Rechtsgutsbeeinträchtigung aufgrund des Verhaltens einer anderen Person, die nicht Opfer, sondern ein Dritter ist, den Strafbarkeitsausschluss oder eine Strafmilderung zur Folge hat (z. B. in Fällen von vis absoluta oder bei Verwaltungsakzessorietät). Das hohe Abstraktionsniveau der anerkannten Freistellungsgründe und die gedankliche Trennung der miteinander agierenden Personen bei der Fallprüfung erschweren es, das Verhalten des Dritten als Freistellungsgrund wahrzunehmen. Der Autor versucht deshalb, die Begriffe des Verbrechens, der Zurechnung und der Freistellung an eine soziale Größe zu binden, die wegen ihres universellen Charakters geeignet ist, die Verbindung zwischen Sein und Sollen herzustellen und als Grundlage im Bereich der Strafrechtsdogmatik zu dienen. Erstmals erarbeitet der Autor hier anhand der Drittbeteiligungsfälle eine machttheoretische Verbrechenskonzeption, die das Verhältnis von Macht und Recht von vornherein in ihren Denkansatz aufnimmt. Das Buch bietet darüber hinaus die Grundlage für eine machttheoretisch fundierte Handlungslehre.
Criminal law · Government (linguistics) · Handlungslehre · Legislation · Straffreistellung · Strafrecht Allgemeiner Teil · Subject (documents) · Third party · Work (physics) · All subjects · Cultural Studies · General Criminal Law · Law · Criminal Law and Evidence · Criminal Law and Policy · European Criminal Justice and Data Protection · Clemency · Criminal liability · Dritter · Punishment · Straffreiheit · Täter · Teilnahme
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