Boris Burghardt
Biographic Data
| ID | 6741947 |
|---|---|
| NAME | Boris Burghardt |
| GIVEN NAMES | Boris |
| FAMILY NAME | Burghardt |
| SIGNATURE | BURGHARDT B |
| AFFILIATIONS | Sea Turtle Conservancy |
| ORCID | 0009-0001-6279-1114 |
| VERIFIED | Yes |
| TOTAL WORKS | 15 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| WORKS AS AUTHOR | 13 |
| WORKS AS EDITOR | 2 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2012 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2026 |
| H-INDEX | 0 |
Zum Verhältnis von Zwangsprostitution und Vergewaltigung
Der Beschluss des 6. Strafsenats des BGH befasst sich mit dem Regelbeispiel der Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB. Weil seit der Neufassung im 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 4.11.2016 auch das Vollziehen- und Vornehmenlassen der sexuellen Handlung durch einen oder an einem Dritten erfasst werden, kann auch derjenige das Regelbeispiel verwirklichen, der eine andere Person zwangsprostituiert. Boris Burghardt und …
Einführung in den Schwerpunkt
Imprisoning War Criminals on a Trial-and-Error Basis
Once the tide of the war began to turn in their favor and the enormity of the crimes of the Axis powers became apparent, the Allied powers of World War II agreed that after their victory, those responsible should be prosecuted. They even agreed on which crimes should be prosecuted in such proceedings. Almost no attention, however, was given to the issue of sentence enforcement. Thus, even as the wheels of the Allies’ war-crimes tribunals in Europ…
Kontaktschuld im „schwarzen Finger“? – Zum Urteil des LG Hamburg – Az
Mit Urteil vom 3. September 2024 hat das Landgericht (LG) Hamburg zwei Angeklagte, den J und die L, wegen Landfriedensbruchs gem. § 125 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 40 bzw. 15 Euro verurteilt, weil sie im Rahmen der Proteste „Block G20 – Colour the red zone“ gegen den G20-Gipfel in Hamburg am 7. und 8. Juli 2017 teilgenommen haben. Das Urteil verdient entschiedene Kritik, weil das LG aus der Teilnahme an…
Sexuelle Selbstbestimmung jenseits des Körperlichen
Revenge Porn, Upskirting, Downblousing, sexualisierte Deep Fakes, Catcalling und Dickpics - diese Stichworte bezeichnen eine Reihe von Phänomenen, deren rechtliche Regelung in den letzten Jahren für intensive Diskussionen gesorgt haben. Der Band geht der Frage nach, ob sich diese Phänomene als nicht-körperliche Beeinträchtigungen der sexuellen Selbstbestimmung zusammenfassen lassen. Das Schadenspotenzial dieser Verhaltensweisen wird aus unterschi…
A Master’s Tool? – Zur Notwendigkeit einer feministischen Kriminalisierungstheorie
Feministische Akteur*innen in Deutschland fordern gerade in jüngerer Zeit oftmals neue Straftatbestände zur Kriminalisierung von unterschiedlichen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Kampagnen sind erfolgreich: Sie führen nicht nur zu breiten öffentlichen Diskussionen und rechtspolitischen Positionierungen im parteipolitischen Spektrum, sondern auch zu konkreten strafgesetzgeberischen Interventionen. Zugleich sieht sich dieses feministisch…
Ein Solitär in der Justiz der Bundesrepublik – Heinz Düx zum 100. Geburtstag
Strafrecht und Systemunrecht
Der strafjuristische Umgang mit Systemunrecht steht im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Wirkens von Gerhard Werle. Seine Arbeiten zu Justiz-Strafrecht und polizeilicher Verbrechensbekämpfung im Nationalsozialismus, zur strafrechtlichen Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht sowie zu den Verbrechen des Apartheid-Regimes in Südafrika sind bis heute von grundlegender Bedeutung. Internationale Bekanntheit hat der Jubilar als Autor des Lehr- und Handb…
Der strafrechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung vor nicht-körperlichen Beeinträchtigungen
Phänomene wie Catcalling, Upskirting oder Revenge Porn stellen das Strafrecht vor Herausforderungen. Diese Verhaltensweisen eint, dass sie zwar einen Bezug zur Sexualität einer anderen Person aufweisen, aber nicht mit einer körperlichen Berührung verbunden sind. Es stellt sich daher die Frage nach der Reichweite des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Der Beitrag verfolgt das Ziel, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung jens…
Juristische Zeitgeschichte am „Deutschen Eck“. Keine Tonaufzeichnungen aus dem Al Khatib-Verfahren in Koblenz
Die Kritische Justiz analysiert das Recht und seine praktische Anwendung vor seinem gesellschaftlichen Hintergrund und durchbricht die übliche, von ihrem ökonomischen und politischen Kontext losgelöste Behandlung von Rechtsfragen
Sexual Violence and Criminal Justice in the 21st Century
In recent years, no area of criminal law has received more public attention than the laws on sexual violence. Discussions about the need for reforms have exhibited a mobilizing force extending far beyond the legal community. From a legal perspective, these discussions concern intricate normative questions regarding the content of the right to sexual autonomy and the suitability of the consent paradigm to establish the limitations of its protectio…
Anmerkung
Anmerkung
Zufall und Kontrolle
Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kog…
Anmerkung
Anmerkung
Do Crimes Against Humanity Require the Participation of a State or a 'State-like' Organization
Under Article 7(2)(a) of the ICC Statute, crimes against humanity require that a widespread or systematic attack on a civilian population be committed ‘pursuant to or in furtherance of a State or organizational policy to commit such attack’. The interpretation of the term ‘organization’, in particular, is controversial. The authors advocate the view that the term should be understood to reflect the ordinary meaning of the concept: it includes any…
No prominent works on this page.
Do Crimes Against Humanity Require the Participation of a State or a 'State-like' Organization
Under Article 7(2)(a) of the ICC Statute, crimes against humanity require that a widespread or systematic attack on a civilian population be committed ‘pursuant to or in furtherance of a State or organizational policy to commit such attack’. The interpretation of the term ‘organization’, in particular, is controversial. The authors advocate the view that the term should be understood to reflect the ordinary meaning of the concept: it includes any…
Anmerkung
Anmerkung
Anmerkung
Anmerkung
Zufall und Kontrolle
Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kog…
Sexual Violence and Criminal Justice in the 21st Century
In recent years, no area of criminal law has received more public attention than the laws on sexual violence. Discussions about the need for reforms have exhibited a mobilizing force extending far beyond the legal community. From a legal perspective, these discussions concern intricate normative questions regarding the content of the right to sexual autonomy and the suitability of the consent paradigm to establish the limitations of its protectio…
Strafrecht und Systemunrecht
Der strafjuristische Umgang mit Systemunrecht steht im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Wirkens von Gerhard Werle. Seine Arbeiten zu Justiz-Strafrecht und polizeilicher Verbrechensbekämpfung im Nationalsozialismus, zur strafrechtlichen Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht sowie zu den Verbrechen des Apartheid-Regimes in Südafrika sind bis heute von grundlegender Bedeutung. Internationale Bekanntheit hat der Jubilar als Autor des Lehr- und Handb…
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Phänomene wie Catcalling, Upskirting oder Revenge Porn stellen das Strafrecht vor Herausforderungen. Diese Verhaltensweisen eint, dass sie zwar einen Bezug zur Sexualität einer anderen Person aufweisen, aber nicht mit einer körperlichen Berührung verbunden sind. Es stellt sich daher die Frage nach der Reichweite des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Der Beitrag verfolgt das Ziel, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung jens…
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