Michael Haimerl
Biographic Data
| ID | 9161762 |
|---|---|
| NAME | Michael Haimerl |
| GIVEN NAMES | Michael |
| FAMILY NAME | Haimerl |
| SIGNATURE | HAIMERL M |
| VERIFIED | No |
| TOTAL WORKS | 2 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| WORKS AS AUTHOR | 2 |
| WORKS AS EDITOR | 0 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 2007 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2010 |
| H-INDEX | 0 |
Die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren - eine verweigerte Reform
Die im letzten Jahr in Kraft getretene, seit langem von Rechtsprechung und Wissenschaft angemahnte gesetzliche Regelung der Urteilsabsprachen erfüllt die in sie gesetzten Erwartungen nicht. Der an die Leitlinien des BGH anknüpfende Versuch des Gesetzgebers, die Absprachen in das überkommene Strafprozessrecht zu integrieren, setzt falsch an, führt notwendigerweise zu Widersprüchen, löst die zentralen Probleme nicht und wird die Praxis der Absprach…
Die Praxis der Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren
Keine Entwicklung hat den deutschen Strafprozess jemals so sehr von unten her revolutioniert wie die Einführung und Etablierung der Urteilsabsprachen durch die Tatgerichte. Dass sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger über die Höhe der Strafe einigen, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch der Bundesgerichtshof beugte sich nur widerwillig dem Bedürfnis der Praxis nach dieser Form einer raschen Erledigung von Strafverfahren, als er 1997 in einer…
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Die Praxis der Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren
Keine Entwicklung hat den deutschen Strafprozess jemals so sehr von unten her revolutioniert wie die Einführung und Etablierung der Urteilsabsprachen durch die Tatgerichte. Dass sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger über die Höhe der Strafe einigen, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch der Bundesgerichtshof beugte sich nur widerwillig dem Bedürfnis der Praxis nach dieser Form einer raschen Erledigung von Strafverfahren, als er 1997 in einer…
Die gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren - eine verweigerte Reform
Die im letzten Jahr in Kraft getretene, seit langem von Rechtsprechung und Wissenschaft angemahnte gesetzliche Regelung der Urteilsabsprachen erfüllt die in sie gesetzten Erwartungen nicht. Der an die Leitlinien des BGH anknüpfende Versuch des Gesetzgebers, die Absprachen in das überkommene Strafprozessrecht zu integrieren, setzt falsch an, führt notwendigerweise zu Widersprüchen, löst die zentralen Probleme nicht und wird die Praxis der Absprach…
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