Tatjana Hörnle
Biographic Data
| ID | 9164811 |
|---|---|
| NAME | Tatjana Hörnle |
| GIVEN NAMES | Tatjana |
| FAMILY NAME | Hörnle |
| SIGNATURE | HÖRNLE T |
| AFFILIATIONS | Juristische Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, D-10099 Berlin, Tel.: 030-2093-3448 |
| ORCID | 0000-0003-3493-9326 |
| VERIFIED | Yes |
| TOTAL WORKS | 23 |
| TOTAL CITATIONS | 0 |
| WORKS AS AUTHOR | 20 |
| WORKS AS EDITOR | 3 |
| FIRST PUBLICATION YEAR | 1999 |
| LATEST PUBLICATION YEAR | 2025 |
| H-INDEX | 0 |
Übertriebene, absurde Politsatiren als Volksverhetzung bestrafen?
Der 3. Strafsenat des BGH geht in einem kurzen Beschluss auf die Frage ein, ob die Veröffentlichung eines politsatirischen Bilds als Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB zu werten ist. Der Angeklagte hatte im April 2020 ein Bild gepostet, das impfskeptische und verschwörungstheoretische Gedanken ausdrückte und dazu auch das mit dem Spruch »Impfen macht frei« versehene Portal des Konzentrationslagers Auschwitz abbildete. Tatjana Hörnle kritisier…
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - E pluribus unum
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die wahrzunehmen und zu verstehen deutsche Juristinnen und Juristen sich nach wie vor nicht leichttun, sucht in puncto Verfahrens- und Entscheidungsaufkommen ihresgleichen. Der sich darin zeigende Erfolg hat indes auch eine Kehrseite: Wie lässt sich angesichts der Überfülle an Tausenden von Judikaten - erstens - noch ein einheitlicher Straßburger Menschenrechts-Sound hera…
Triage in der Pandemie
Der Höhepunkt der Covid-19-Pandemie hat schonungslos offengelegt, dass man Ausnahmesituationen regeln muss, bevor sie eintreten. Vor diesem Hintergrund diskutieren in diesem Band Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft und Ethik, wie bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen zwischen Behandlungsbedürftigen ausgewählt werden kann. Welche Auswahlkriterien sind für Triage erlaubt und angemessen, und wer soll allgemeine Regeln setzen? Für di…
Triage in der Pandemie
Evaluating #MeToo
The article describes the #MeToo-movement in the United States and Germany and discusses the merits and problems of this social phenomenon. It highlights the fact that some features of #MeToo (blaming and sanctioning wrongdoers) resemble those of criminal punishment and thus require careful justification. In the final part, the author examines the impact of the #MeToo-movement on criminal law reform
Zu Christian Hillgruber, »Jetzt nicht« heißt »jetzt nicht«!, JZ 2020, 1159.
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Der niederländische Hoge Raad und das BVerfG zu Fragen der Sterbehilfe
Ein niederländisches Strafverfahren zur Sterbehilfe bei schwerer Demenz erregte international große Aufmerksamkeit. Die Entscheidungen sind auch mit Blick auf das geltende deutsche Recht von Interesse, weil es parallele Rechtsfragen gibt. Außerdem verdient das niederländische Modell aus rechtspolitischer Sicht, vor allem nach der Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben, mehr positive Aufmerksamkeit. Die Unterscheidung zwisc…
Plädoyer für die Aufgabe der Kategorie »bedingter Vorsatz«
Nach deutschem Strafrecht wird hochriskantes Verhalten mit schweren Folgen als entweder bedingt vorsätzliches oder fahrlässiges Delikt geahndet. Diese Dichotomie mit den scharf abgegrenzten Strafrahmen ist aus verschiedenen Gründen nicht überzeugend, nicht nur wegen der Probleme mit der retrospektiven Feststellung psychologischer Zustände, sondern auch, weil Unterschiede bei inneren Einstellungen in normativer Hinsicht überbewertet werden. Statt …
Decent Society« als Argument in der Debatte um die Auslegung vonArt. 1 Abs. 1 GG - Korrektur eines Missverständnisses
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Rechtswissenschaft als Beruf
Im Jahre 2017 nahm Dr. Franz-Peter Gillig, langjähriger Cheflektor Jura des Verlages Mohr Siebeck, seinen Abschied. Aus diesem Anlaß versammelten sich Freunde, Kollegen, Weggefährten und zahlreiche Vertreter der Rechtswissenschaft im Evangelischen Stift Tübingen, um ihn mit einem Symposion zu ehren. In Anspielung auf den 100 Jahre zuvor gehaltenen Vortrag Max Webers über »Wissenschaft als Beruf« stand die Festveranstaltung unter dem Thema »Rechts…
Straftheorien
Straftheorien beschäftigen sich mit der Frage, wie Kriminalstrafe gerechtfertigt werden kann. Mit der 2., inhaltlich überarbeiteten Auflage bringt Tatjana Hörnle vor allem die Kapitel zu expressiven Straftheorien und zur Legitimation von Kriminalstrafe gegenüber dem Bestraften auf den neuesten Stand der Literatur. Unter anderem wurde die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu subjektiven Rechten von Opfern aufgenommen. »Wer sich h…
Bekenntnisbeschimpfung (§ 166 StGB)
Der Beitrag geht der nach den Pariser Mordanschlägen diskutierten rechtspolitischen Frage nach, ob § 166 StGB aufgehoben oder durch Streichung der Klausel »geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören« ausgeweitet werden sollte. Die zu analysierenden Argumente verweisen auf den öffentlichen Frieden, Werte, Religionsgrundrechte und Identität als mögliche Schutzanliegen. Weil keine dieser Begründungen überzeugt, ist eine Streichung der Vorschrift z…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Glückwünsche Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
The Oxford handbook of criminal law
Wie weit reicht das Erziehungsrecht der Eltern? Am Beispiel der Beschneidung von Jungen
Die Erlaubnis zur Beschneidung von Jungen, die nun in § 1631d BGB geregelt ist, lässt sich nicht über die Religionsfreiheit rechtfertigen, sondern allenfalls aus dem elterlichen Erziehungsrecht herleiten. Dabei ist aber nicht zu übersehen, dass empirische Unklarheiten über die Risiken und Auswirkungen der Beschneidung bestehen, die die verfassungsrechtliche Lage als weniger eindeutig erscheinen lassen, als vielfach angenommen wird.
Kriminalstrafe ohne Schuldvorwurf
Über die Frage, ob Menschen willensfrei handeln können, diskutieren Neurowissenschaftler, Philosophen und Rechtswissenschaftler intensiv. Ist vor diesem Hintergrund ein Schuldvorwurf gegenüber einem Straftäter angemessen? Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, rekonstruiert das plausibelste Modell menschlicher Entscheidungsfindung und kommt zum Ergebnis, dass ein Schuldvorwurf probl…
Bijan Fateh-Moghadam. Die Einwilligung in die Lebendorganspende. Die Entfaltung des Paternalismusproblems im Horizont differenter Rechtsordnungen am Beispiel Deutschlands und Englands
Peter Kasiske. Rechts- und Demokratietheorie im amerikanischen Pragmatismus
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Glückwünsche
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Die Rolle des Opfers in der Straftheorie und im materiellen Strafrecht
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Tatproportionale Strafzumessung
Die Autorin entwickelt Grundlagen für die retrospektive Bewertung der Schwere einer Straftat, die eine rationale und gleichmäßige Strafzumessung erlauben. Ausgangspunkt ist die Kritik an der sogenannten Spielraumtheorie und einem stark an der Täterpersönlichkeit orientierten Schuldverständnis. Als Alternative wird die Theorie tatproportionaler Strafzumessung vorgeschlagen, die das Maß der Strafe und somit das Maß des sozial-ethischen Tadels aussc…
No prominent works on this page.
Tatproportionale Strafzumessung
Die Autorin entwickelt Grundlagen für die retrospektive Bewertung der Schwere einer Straftat, die eine rationale und gleichmäßige Strafzumessung erlauben. Ausgangspunkt ist die Kritik an der sogenannten Spielraumtheorie und einem stark an der Täterpersönlichkeit orientierten Schuldverständnis. Als Alternative wird die Theorie tatproportionaler Strafzumessung vorgeschlagen, die das Maß der Strafe und somit das Maß des sozial-ethischen Tadels aussc…
Die Rolle des Opfers in der Straftheorie und im materiellen Strafrecht
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Glückwünsche
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Bijan Fateh-Moghadam. Die Einwilligung in die Lebendorganspende. Die Entfaltung des Paternalismusproblems im Horizont differenter Rechtsordnungen am Beispiel Deutschlands und Englands
Peter Kasiske. Rechts- und Demokratietheorie im amerikanischen Pragmatismus
Wie weit reicht das Erziehungsrecht der Eltern? Am Beispiel der Beschneidung von Jungen
Die Erlaubnis zur Beschneidung von Jungen, die nun in § 1631d BGB geregelt ist, lässt sich nicht über die Religionsfreiheit rechtfertigen, sondern allenfalls aus dem elterlichen Erziehungsrecht herleiten. Dabei ist aber nicht zu übersehen, dass empirische Unklarheiten über die Risiken und Auswirkungen der Beschneidung bestehen, die die verfassungsrechtliche Lage als weniger eindeutig erscheinen lassen, als vielfach angenommen wird.
Kriminalstrafe ohne Schuldvorwurf
Über die Frage, ob Menschen willensfrei handeln können, diskutieren Neurowissenschaftler, Philosophen und Rechtswissenschaftler intensiv. Ist vor diesem Hintergrund ein Schuldvorwurf gegenüber einem Straftäter angemessen? Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, rekonstruiert das plausibelste Modell menschlicher Entscheidungsfindung und kommt zum Ergebnis, dass ein Schuldvorwurf probl…
Glückwünsche Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
The Oxford handbook of criminal law
Bekenntnisbeschimpfung (§ 166 StGB)
Der Beitrag geht der nach den Pariser Mordanschlägen diskutierten rechtspolitischen Frage nach, ob § 166 StGB aufgehoben oder durch Streichung der Klausel »geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören« ausgeweitet werden sollte. Die zu analysierenden Argumente verweisen auf den öffentlichen Frieden, Werte, Religionsgrundrechte und Identität als mögliche Schutzanliegen. Weil keine dieser Begründungen überzeugt, ist eine Streichung der Vorschrift z…
Anmerkung
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 2018 (50), 1494–1495
Straftheorien
Straftheorien beschäftigen sich mit der Frage, wie Kriminalstrafe gerechtfertigt werden kann. Mit der 2., inhaltlich überarbeiteten Auflage bringt Tatjana Hörnle vor allem die Kapitel zu expressiven Straftheorien und zur Legitimation von Kriminalstrafe gegenüber dem Bestraften auf den neuesten Stand der Literatur. Unter anderem wurde die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu subjektiven Rechten von Opfern aufgenommen. »Wer sich h…
Rechtswissenschaft als Beruf
Im Jahre 2017 nahm Dr. Franz-Peter Gillig, langjähriger Cheflektor Jura des Verlages Mohr Siebeck, seinen Abschied. Aus diesem Anlaß versammelten sich Freunde, Kollegen, Weggefährten und zahlreiche Vertreter der Rechtswissenschaft im Evangelischen Stift Tübingen, um ihn mit einem Symposion zu ehren. In Anspielung auf den 100 Jahre zuvor gehaltenen Vortrag Max Webers über »Wissenschaft als Beruf« stand die Festveranstaltung unter dem Thema »Rechts…
Plädoyer für die Aufgabe der Kategorie »bedingter Vorsatz«
Nach deutschem Strafrecht wird hochriskantes Verhalten mit schweren Folgen als entweder bedingt vorsätzliches oder fahrlässiges Delikt geahndet. Diese Dichotomie mit den scharf abgegrenzten Strafrahmen ist aus verschiedenen Gründen nicht überzeugend, nicht nur wegen der Probleme mit der retrospektiven Feststellung psychologischer Zustände, sondern auch, weil Unterschiede bei inneren Einstellungen in normativer Hinsicht überbewertet werden. Statt …
Decent Society« als Argument in der Debatte um die Auslegung vonArt. 1 Abs. 1 GG - Korrektur eines Missverständnisses
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Zu Christian Hillgruber, »Jetzt nicht« heißt »jetzt nicht«!, JZ 2020, 1159.
The 4th edition of the first volume of this work provides an update of the commentary on the preamble and articles 1 to 19 in case law and literature. The structure of the book has been retained and its content supplemented by more recent developments, such as the implications of Europeanisation and digitalisation as well as the Corona pandemic. As of the 4th edition, Frauke Brosius-Gersdorf has taken over the editorship of the commentary.
Der niederländische Hoge Raad und das BVerfG zu Fragen der Sterbehilfe
Ein niederländisches Strafverfahren zur Sterbehilfe bei schwerer Demenz erregte international große Aufmerksamkeit. Die Entscheidungen sind auch mit Blick auf das geltende deutsche Recht von Interesse, weil es parallele Rechtsfragen gibt. Außerdem verdient das niederländische Modell aus rechtspolitischer Sicht, vor allem nach der Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben, mehr positive Aufmerksamkeit. Die Unterscheidung zwisc…
Triage in der Pandemie
Evaluating #MeToo
The article describes the #MeToo-movement in the United States and Germany and discusses the merits and problems of this social phenomenon. It highlights the fact that some features of #MeToo (blaming and sanctioning wrongdoers) resemble those of criminal punishment and thus require careful justification. In the final part, the author examines the impact of the #MeToo-movement on criminal law reform
Triage in der Pandemie
Der Höhepunkt der Covid-19-Pandemie hat schonungslos offengelegt, dass man Ausnahmesituationen regeln muss, bevor sie eintreten. Vor diesem Hintergrund diskutieren in diesem Band Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft und Ethik, wie bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen zwischen Behandlungsbedürftigen ausgewählt werden kann. Welche Auswahlkriterien sind für Triage erlaubt und angemessen, und wer soll allgemeine Regeln setzen? Für di…
Übertriebene, absurde Politsatiren als Volksverhetzung bestrafen?
Der 3. Strafsenat des BGH geht in einem kurzen Beschluss auf die Frage ein, ob die Veröffentlichung eines politsatirischen Bilds als Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB zu werten ist. Der Angeklagte hatte im April 2020 ein Bild gepostet, das impfskeptische und verschwörungstheoretische Gedanken ausdrückte und dazu auch das mit dem Spruch »Impfen macht frei« versehene Portal des Konzentrationslagers Auschwitz abbildete. Tatjana Hörnle kritisier…
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - E pluribus unum
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die wahrzunehmen und zu verstehen deutsche Juristinnen und Juristen sich nach wie vor nicht leichttun, sucht in puncto Verfahrens- und Entscheidungsaufkommen ihresgleichen. Der sich darin zeigende Erfolg hat indes auch eine Kehrseite: Wie lässt sich angesichts der Überfülle an Tausenden von Judikaten - erstens - noch ein einheitlicher Straßburger Menschenrechts-Sound hera…
Political science (13 works) · Criminal Law and Policy (11 works) · Philosophy (11 works) · Law and Political Science (6 works) · Medical and Health Sciences Research (6 works) · European Criminal Justice and Data Protection (5 works) · General Criminal Law (4 works) · Law (4 works) · Constitutional Law and Political Science (3 works) · Criminal Law and Evidence (3 works)