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Verschuldete Bauern, Pächter oder Erntearbeiter? Noch einmal zur Frage

Wer waren die „hektḗmoroi“

Bibliographic Data

ID21331007
AuthorsWinfried Schmitz (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn , Institut für Geschichtswissenschaft, Alte Geschichte , Bonn , 53113 , Germany ., corresponding author)
Year2024
Volume318
Issue1
Pages1-34
Publication date2024-02-01
Peer ReviewedYes
Open AccessYes
TypeARTICLE
VenueHistorische Zeitschrift (JOURNAL)
Journal identifiersISSN: 0018-2613 • E-ISSN: 2196-680X
PublisherWalter de Gruyter GmbH (PUBLISHER • DE)
DOI10.1515/hzhz-2024-0001
OpenAlexW4391393610
LanguageDE

In vorsolonischer Zeit war nach Angaben Plutarchs und der aristotelischen „Athenaion politeia“ ein großer Teil der Bevölkerung Attikas von reichen Landbesitzern abhängig. Darlehensgeber konnten Schuldner, die ihre Schulden nicht zurückzahlen konnten, ergreifen und mit sich führen. Sie ließen sie auf ihren Feldern arbeiten oder verkauften sie in die Sklaverei. Solon selbst beklagte in seinen Elegien diese Konsequenzen, die rechtens waren, da sie dem archaischen Schuldrecht entsprachen. Der Vergleich mit der römischen Noxalhaftung zeigt, dass so wie in Rom auch im archaischen Athen eine Person, die einen Vertrag gebrochen oder eine Schädigung verursacht hatte, dem Geschädigten zu übergeben war. Durch den Vergleich mit der römischen Noxalhaftung lässt sich die Form der Schuldknechtschaft und der Schuldsklaverei im frühen Athen besser verstehen. Von diesen Personen zu unterscheiden sind aber die hektḗmoroi , die frei blieben; als Angehörige der unterbäuerlichen Schicht waren sie auf einen Zuverdienst angewiesen. Für Erntearbeiten erhielten sie ein Sechstel der geernteten Produkte, einen hekteús pro geerntetem médimnos . Da sie lediglich „Erntepächter“ waren, auf dem Feld also nicht das ganze Jahr über wirtschafteten, war ein Sechstel angemessen und reichte, um die eigenen Erträge so weit zu steigern, dass sie sich und ihre Familien ernähren konnten. Die Annahme, Solon habe ein Exportverbot aller landwirtschaftlichen Produkte gesetzlich festgeschrieben, beruht wahrscheinlich auf einem falschen Textverständnis; tatsächlich bezog sich das Gesetz auf Kontrakte über Erntearbeiten auf heiligem Land und kann als Beleg dafür gewertet werden, dass solche Ernteverträge in archaischer Zeit verbreitet waren

Art · Theology · European history and politics · Philosophy

Citation velocityhistorical
Highly citedNo

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